Der Bundesrat hat am 13.02.2004 das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen gebilligt. Der Imagetransfer mit der Olympischen Symbolik und Bewegung ist mit Erlass dieses Gestzes nur noch für Berechtigte zulässig. „Der Schutz der Olympischen Ringe verbessert den rechtlichen Rahmen für eine erfolgreiche Olympiabewerbung Leipzigs.
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verlangt von Bewerberstädten, dass im Ausrichtungsland die Olympischen Ringe sowie die olympischen Bezeichnungen „Olympiade“, „Olympia“ oder „olympisch“ geschützt sind. Das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems gesteht dem Nationalen Olympischen Komitee (NOK) für Deutschland und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) die Verwertung der Olympischen Ringe und Bezeichnungen zu.
Das Gesetz schützt die Worte Olympia, olympisch und Olympiade. NOK und IOC haben im geschäftlichen Verkehr das Recht, die Olympischen Ringe und Olympische Bezeichnungen exklusiv zu verwenden und zu verwerten. Bereits bestehende Rechte, wie etwa die schon geschützte Verwendung des Begriffs „Olympia“ als Marke für bestimmte Produkte, bleiben von der Neuregelung unberührt. Gleiches gilt für nicht kommerzielle wissenschaftliche oder kulturelle Veranstaltungen wie etwa Mathematik- oder Chor- Olympiaden.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministerium vom 13.02.2004
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