In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft gebilligt. „Das ist vor allem für die Musik- und Filmwirtschaft von eminenter Bedeutung“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft reagiert der Gesetzgeber auf die tiefgreifenden technischen Entwicklungen der letzten Jahre. Mit Anbruch des digitalen Zeitalters war es erforderlich, den Schutz der Urheber auch auf die Verwertung im Internet zu erstrecken. Damit wird der bestehende Schutz des geistigen Eigentums ausgebaut. Von zentraler Bedeutung sind die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz technischer Maßnahmen, mit denen Kreative und Verwerter – sowohl bei Online- wie bei Offline-Medien – ihre Leistungen schützen und die Nutzung kontrollieren. Das Gesetz unterstützt Schutzmaßnahmen künftig durch umfassende Umgehungsverbote. Damit werden gleichzeitig Anreize für den Einsatz neuer Technologien, wie etwa das Digital Rights Management, geschaffen. Die Gesetzesnovelle ändert das Recht der ausübenden Künstler grundlegend. „Die Rechtsstellung ausübender Künstler wird durch das Gesetz erheblich gestärkt. Das gilt für Verwertungs- und Persönlichkeitsrechte gleichermaßen. Leistungen von Schauspielern, Sängern, Tänzern, Chören und Orchestern bekommen in der digitalen Welt die Achtung, die ihnen kulturell wie wirtschaftlich gebührt“, begrüßte Kulturstaatsministerin Christina Weiss die Novellierung.
Der Bundesrat hatte im Mai diesen Jahres den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem das Gesetz bereits den Bundestag passiert hatte. Im Vermittlungsausschuss einigten sich Bund und Länder darauf, Privatkopien nur zu erlauben, soweit hierfür eine nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Diese Regelung ist insbesondere für den Download im Rahmen von Internettauschbörsen von Bedeutung. „Wer – ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich – Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar“, betonte Zypries. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist die Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft noch nicht abgeschlossen. „Im Urheberrecht haben wir in dieser Legislaturperiode noch viel vor. In einem nächsten Schritt werden wir uns den Themen zuwenden, zu denen es keine zwingenden Vorgaben der EU-Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ gibt. Wir wollen vor allem das urheberrechtliche Vergütungssystem reformieren. Und als Auftakt zur nächsten Reform veranstalten wir am 16. September 2003 zusammen mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht in München ein Symposium,“ kündigte Zypries an.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 11.07.2003
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung für dynamischen Stromtarif
-
Rückblick: Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler – Wettbewerbszentrale mit Fortbildungsveranstaltung beim IVD vertreten
-
OLG Frankfurt a. M. untersagt „Anti-Kater“-Werbung für Mineralstofftabletten
-
Rückblick: Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“
-
Rückblick: „Jura in der Praxis“ der Julius-Maximilians-Universität Würzburg