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Bundesjustizministerium: „Made in Germany“ muss bleiben

In der Diskussion um die nationale Herkunftsbezeichnung „Made in Germany“ setzt sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für eine Beibehaltung des Qualitätssiegels ein.

In der Diskussion um die nationale Herkunftsbezeichnung „Made in Germany“ setzt sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für eine Beibehaltung des Qualitätssiegels ein. „Die Bezeichnung „Made in Germany“ muss beibehalten werden. Dieser Hinweis auf deutschen Produkten hat sich im Laufe der Jahrzehnte zu einem internationalen Qualitätssiegel entwickelt und wir werden ihn nicht für eine wie auch immer ausgestaltete EU-Kennzeichnung aufgeben. Mit einer europaweiten Kennzeichnung besteht zudem die Gefahr, dass für deutsche Unternehmen ein größerer Verwaltungsaufwand und damit höhere Kosten entstehen. Die Nutzen einer solchen Neuregelung ständen dazu in keinem Verhältnis“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

EU-Kommissar Pascal Lamy hat Mitte Dezember 2003 ein Arbeitspapier vorgestellt, mit dem er die Diskussion zur Schaffung eines Labels „Made in EU“ anstoßen will. In einer ersten Reaktion haben sich mit zwei Ausnahmen alle Mitgliedstaaten sehr skeptisch gegenüber diesem Vorschlag geäußert. In dem Arbeitspapier werden verschiedene Möglichkeiten zur Schaffung einer Bezeichnung „Made in EU“ aufgezeigt. Je nach dem, welcher Ansatz weiterverfolgt würde, wäre die Beibehaltung nationaler Kennzeichnungen, wie „Made in Germany“ daneben weiter möglich oder auch nicht.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 13.01.2004

Weiterführende Links zu diesem Thema

EU kratzt an „Made in Germany“, Artikel der Financial Times Deutschland vom 13.11.2004

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