Zeitschriftenabonnements, die in monatlichen Raten bezahlt werden, können wirksam über das Internet abgeschlossen werden, wenn die Ratenzahlungen 200 Euro bis zum frühstmöglichen Kündigungszeitpunkt nicht überschreiten. Diese Verträge unterliegen nicht der sonst erforderlichen Schriftform.
Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.02.2004, Aktz: I ZR 90/01
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Bundesgerichtshof, das original Urteil finden Sie auf der Seite des BGH unter Entscheidungen mit der Eingabe des Aktenzeichens I ZR 90/01
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