Zeitschriftenabonnements, die in monatlichen Raten bezahlt werden, können wirksam über das Internet abgeschlossen werden, wenn die Ratenzahlungen 200 Euro bis zum frühstmöglichen Kündigungszeitpunkt nicht überschreiten. Diese Verträge unterliegen nicht der sonst erforderlichen Schriftform.
Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.02.2004, Aktz: I ZR 90/01
Weiterführende Links zu diesem Thema
Bundesgerichtshof, das original Urteil finden Sie auf der Seite des BGH unter Entscheidungen mit der Eingabe des Aktenzeichens I ZR 90/01
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Rückblick: Vortrag auf dem Jahreskongress Immobilienbewertung (JIB 2025)
-
BGH entscheidet erneut zur Unzulässigkeit von Angaben bei der Bewerbung von Desinfektionsmitteln
-
Gewinnspielwerbung einer Rundfunkanstalt irreführend: LG Leipzig bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale
-
LG Bremen: Werbung für angebliche Solarpflicht irreführend
-
Rückblick: Online-Seminar zu Kundenbewertungen