Home News Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Personenbezogenes Webtracking nur mit Einwilligung der Nutzer zulässig

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Personenbezogenes Webtracking nur mit Einwilligung der Nutzer zulässig

Wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mitgeteilt hat, müssen Betreiber von Webseiten eine explizite Einwilligung der Nutzer dafür einholen, dass der Anbieter eines auf der Webseite eingebundenen Dritt-Dienstes die dort erhobenen Daten auch für eigene Zwecke nutzen darf.

Wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mitgeteilt hat, müssen Betreiber von Webseiten eine explizite Einwilligung der Nutzer dafür einholen, dass der Anbieter eines auf der Webseite eingebundenen Dritt-Dienstes die dort erhobenen Daten auch für eigene Zwecke nutzen darf.

Dies betreffe z. B. Tracking-Dienste wie „Google Analytics“, über die Nutzerdaten erhoben werden. Eine Einwilligung über ein sogenanntes Cookie-Banner oder ein vorangekreuztes Kästchen sei hierbei unzureichend, was auch der EuGH in einer aktuellen Entscheidung nochmals betont hatte (Urteil v. 01.10.2019, Rs. C-673/17). Es sei nun an den Betreibern der Webseiten zu untersuchen, welche Dienste auf den jeweiligen Seiten eingebunden seien. Bis zur Sicherstellung der datenschutzkonformen Einwilligung durch die Nutzer werde empfohlen, solche Dienste zu deaktivieren.

Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein und die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weisen auf die Pflicht der Einholung einer solchen Einwilligung für den Betreiber einer Webseite hin.

Weiterführende Informationen

Pressemitteilung des BfDI v. 14.11.2019>>

Pressemitteilung der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit v. 14.11.2019>>

Pressemitteilung Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein v. 14.11.2019>>

02.10.2019 // EuGH zu Anforderungen an Cookie-Einwilligung: Voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht>>

fw

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de