Angesichts der Diagnose von BSE bei mehreren Rindern in Deutschland wächst die Angst des Verbrauchers vor BSE-infiziertem Fleisch. Trotz zahlreicher Sicherheitsmassnahmen und BSE-Tests ist der Absatz von Fleisch in den letzten Monaten drastisch gesunken.
Um den eigenen Absatz zu fördern, greifen manche Hersteller daher zu Aussagen, die einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung nicht immer standhalten.
Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung eines Unternehmens beanstandet, das für seine Milchprodukte mit dem Hinweis warb, dass alle diese Produkte „garantiert BSE-frei“ seien. Dies wurde damit begründet, dass alle Milchprodukte ausschließlich in Österreich und Dänemark hergestellt werden. Daraus zog der Unternehmer den Schluss, dass daher keine BSE-Gefahr für seine Produkte bestehe. Auf eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale hin verpflichtete sich das Unternehmen, in Zukunft nicht mehr mit diesen Aussagen zu werben.
Die Wettbewerbszentrale hält derartige Aussagen für irreführend. Nach derzeitigem Wissensstand gelten Milch und Milchprodukte nach wie vor als unbedenklich. Mit der beanstandeten Aussage wird dem Verbraucher allerdings suggeriert, dass auch über Milch und Milchprodukte BSE übertragen werden könne. Darüber hinaus kann niemand eine absolute BSE-Freiheit garantieren. Allein die Tatsache, dass Milchprodukte in Österreich und Dänemark hergestellt werden, besagt noch nicht, dass sie BSE-frei sind. Auch in Deutschland war bis vor kurzer Zeit kein BSE-Fall bekannt. Genauso wenig lässt sich für Österreich und Dänemark ausschließen, dass Rinder mit BSE infiziert sind. Auch vor dem Hintergrund, dass die BSE-Tests nicht 100%ig aussagekräftig sind, sind derart pauschale Hinweise nicht haltbar.
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