Die Tourismusbranche ist eine breit gefächerte Branche.
Sie zählt weltweit zu den größten Wirtschaftszweigen. Reisen, Gastronomie, Kultur, Wellness, Outdoor-Erlebnisse und vieles mehr …
Schwerpunktbereich
Die Deutschen reisen gerne und viel. Die Reisebranche ist geprägt von Massengeschäften und daher ein hart umkämpfter Markt. In diesem Schwerpunktbereich geht es häufig um die werblichen Darstellungen von Hotels und Gaststätten, Reiserveranstaltern, Reisevermittlern und sonstigen Anbietern touristischer Dienstleistungen. Alle Themen rund um die Beförderung z. B mit dem Flugzeug finden Sie in unserer Branche „Automobile & Mobilität“.
Auch das Recht rund um das Reisen ist durch die EU geprägt. Zu erwähnen ist hier die EU-Pauschalreise-Richtlinie. Informationspflichten finden sich im BGB und den allgemeinen Regelungen u. a. über die Irreführung (z. B. über Hotelsterne). Richtige Preisangaben sind natürlich auch in der Tourismusbranche zu beachten. Gerade auch Anbieter von Ferienimmobilien sollten sich über die korrekte Darstellung des Preises für die Immobilien informieren. Die werbliche Darstellung auf Buchungsportalen für die Buchung von Hotelzimmern wie auch die Gestaltung von Reiseprospekten sind immer wieder Gegenstand von Beschwerden bei der Wettbewerbszentrale. Unsere Spezialisten verfügen über jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet. Sprechen Sie uns an.
Bei den Freizeitaktivitäten sind Fitnessstudios sehr beliebt. Auch für Fitnessstudios gelten die allgemeinen Regelungen, insbesondere die Vorschriften über die Irreführung. Beschwerden erhalten wir hier regelmäßig zur korrekten Darstellung von Mitgliedsbeiträgen: Müssen Servicepauschalen benannt und einberechnet werden? Muss der Betreiber die Zahlung über ein niederländisches Konto akzeptieren? Wie wird die Vertragslaufzeit richtig kommuniziert? Auch andere Themen beschäftigen die Fitnessstudio-Betreiber: Darf ein Fitnessstudio mit gesundheitsbezogenen Angaben werben z. B. mit einer Linderung von Rückenschmerzen durch das Training? Wie nutze ich Influencer-Werbung rechtlich richtig?
Ihr Ansprechpartner
Patrick Matern
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg
Telefon: +49 6172 121515
Telefax: +49 6172 121510
Mail
Sprechen Sie uns an
Wir informieren Sie als Mitglied gern.
Sie möchten Werbemaßnahmen der Konkurrenz wettbewerbsrechtlich überprüfen lassen? Beschwerden können Sie der Wettbewerbszentrale unabhängig von einer Mitgliedschaft mitteilen. Nutzen Sie dazu bitte unser Beschwerdeformular. Ihre Beschwerden behandeln wir vertraulich.
Aktuelle News aus dem Bereich Reisen, Lifestyle & Fitness
OLG Frankfurt a. M. zu Transparenz bei Online-Flugbuchung: Kosten für Gepäckbeförderung müssen zu Buchungsbeginn ausgewiesen werden
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung von Reiseveranstaltern mit Insolvenzabsicherung
LG Frankfurt a. M. verhängt Ordnungsmittel gegen Airline wegen Verstoßes gegen Unterlassungsverpflichtung
Wettbewerbszentrale beanstandet Preiswerbung einiger Fitnessstudios
EuGH: „Zufriedenheitsgarantie“ kann Garantie gemäß § 479 BGB sein
LG Verden urteilt zu Widerrufsbelehrung bei Produkten, die erst auf Bestellung hergestellt werden
Weitere aktuelle Nachrichten aus dem Bereich Reisen, Lifestyle & Fitness >>
Aufsätze und Beiträge
der Wettbewerbszentrale
sortiert nach Themen und Branchen