Handwerk

Das Handwerk ist bis heute unentbehrlich. 

Auch hier herrscht Wettbewerb bei dem diverse Regeln zu berücksichtigen sind.

Schwerpunktbereich

Das Handwerk ist laufend gefordert, auf komplexe Veränderungen der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen adäquat zu reagieren, innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und neue Märkte mit langfristigem Erfolg zu erschließen. Handwerksbetriebe müssen sich dazu in einem wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld bewähren. Auch das Handwerk und dessen Unternehmenskonzepte sind stets im Wandel und werden digitaler

Zur neuen Kundengewinnung ist Werbung meistens unerlässlich. Dabei geht es um die Bekämpfung des Fachkräftemangels, bei dem nicht selten auf digitale Konzepte zurückgegriffen wird oder sogar auf „Handwerks-Influencer“. Die Werbung findet ihre Grenzen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Werbung für den selbstständigen Betrieb eines Handwerks ist überhaupt nur zulässig, wenn eine Eintragung in der Handwerksrolle besteht. Dabei ist die Abgrenzung der handwerklichen Berufsbilder und sog. handwerksähnlichen Gewerben komplex. Nicht zuletzt unterliegt auch das Reisegewerbe besonderen Regeln, die wettbewerbsrechtlich von Bedeutung sind. Wann wird eine ausgeübte Tätigkeit handwerksmäßig betrieben und umfasst Tätigkeiten, um deren Ausübung besondere Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind? Wann liegt ein handwerksähnliches oder ein handwerksfreies Gewerbe vor? Dabei spielen auch sicherheitsrelevante und umweltrechtliche Aspekte eine Rolle – auch etwas im Rahmen der sog. Energiewende.

Die Rahmenbedingungen für das Handwerk lassen sich neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aus dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO), der Preisangabenverordnung (PAngV) und der aktuellen Rechtsprechung herleiten.

Fragen Sie uns, worauf das Handwerk achten muss. Wir kennen uns aus und unterstützen unsere Mitglieder gern.

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Marvin Dinges

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Tannenwaldallee 6
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Silke Pape

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