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Digitale Welt

Neue Vorgaben für neue Geschäftsmodelle

E-Commerce, Plattformen und Software

Schwerpunktbereich

Mit ihren Innovationen prägen und verändern die Akteure der digitalen Welt das Konsumverhalten unzähliger Menschen. Ob ShoppingStreaming, Social Media oder SaaS – das Leben findet zunehmend online statt. Die Gesetzgeber versuchen, mit den Entwicklungen Schritt zu halten. Dementsprechend zahlreich sind die Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. Für Unternehmen ist es eine Herausforderung, die wechselnden deutschen wie europäischen Vorgaben im Blick zu behalten. 

Unsere spezialisierten Juristen kennen sich aus mit Informationspflichten zwischen Widerruf und Kündigungsbutton oder spezialgesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften. Zunehmend komplex sind auch die Anforderungen an Preiswerbung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz im E-Commerce. Bei Bedarf lassen wir vor Gericht klären, wie einzelne Vorschriften zu verstehen sind. Unwägbarkeiten gibt es für Unternehmen außerdem bei der Marketing-Zusammenarbeit mit Influencern. Hier stehen wir unseren Mitgliedern gern zur Seite.

Die Plattformökonomie lässt vor allem Haftungsfragen aufkommen. Welche Pflichten betreffen die Portalbetreiber, welche die Anbieter auf den Portalen? Vermeintlich einfache Prinzipien wie „Notice and take down“ und „Notice and stay down“ sind rechtlich immer wieder umstritten und wollen sorgfältig austariert sein.

In der Gamingbranche sind etwa der Erwerb von Lootboxen und Ingame-Währungen mit Verbraucherrechten in Einklang zu bringen.

Ihr Ansprechpartner

Marvin Dinges

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Tannenwaldallee 6 
61348 Bad Homburg 
Telefon: +49 6172 121532
Telefax: +49 6172 121510
Mail

Kai-Oliver Kruske

Tannenwaldallee 6 
61348 Bad Homburg 
Telefon: +49 6172 121516
Telefax: +49 6172 121510

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LG München I: Kündigungsformular hinter Login ist unzulässig

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Seite zur elektronischen Kündigung von Abos eines Streaming-Anbieters nicht hinter einer Login-Abfrage versteckt sein darf (Versäumnisurteil vom 11.06.2024, Az. 33 O 2961/23, nicht rechtskräftig). Die Wettbewerbszentrale hatte gegen den Anbieter auf Unterlassung…

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EuGH: Online-Bestellbutton auch bei bedingter Zahlungspflicht

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Bestell-Button bei Online-Bestellungen klar auf eine Zahlungsverpflichtung hinweisen muss, selbst wenn diese von einer weiteren Bedingung abhängt (Urteil vom 31.05.2024, Az. C-400/22, kein Verfahren der Wettbewerbszentrale). Legal-Tech-Inkassodienstleister gegen Vermieter Ein Mieter aus Deutschland, dessen monatliche…

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Kontaktformular für Leadmarketing muss deutlichen Werbehinweis enthalten

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Freiburg i.Br. entschieden, dass der Anbieter eines Treppenlift-Angebotsvergleichs im Kontaktformular deutlich und leicht erkennbar darauf hinweisen muss, dass der Nutzer durch das Absenden eine Einwilligung in Direktwerbung erteilt und über die vorgesehenen…

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Wettbewerbszentrale klagt gegen TEMU

Die Wettbewerbszentrale geht vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a. M. gegen die irische Plattform TEMU (Whaleco Technology Limited) vor. Sie hat das Unternehmen wegen verschiedener Verstöße gegen Transparenzpflichten auf Unterlassung in Anspruch genommen. So musste die Wettbewerbszentrale feststellen, dass TEMU bei…

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Rückblick: Online-Seminar zur Preisangabenverordnung (PAngV)

Mit dem jüngsten Online-Seminar zur Preisangabenverordnung lieferte die Wettbewerbszentrale am 14.05.2024 wichtiges Basiswissen zur lauteren Preiswerbung. In der heutigen Wettbewerbsumgebung ist eine transparente und rechtssichere Preisgestaltung entscheidend für den Erfolg von Unternehmen. Die Veranstaltung umfasste zentrale Themen der Preiswerbung nebst…

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Wettbewerbszentrale beanstandet versteckten Mindestbestellwert

Die Wettbewerbszentrale hat kürzlich die Google-Shopping-Anzeige eines Unternehmens für medizinische Schutzartikel beanstandet. Im Rahmen der Anzeige warb das Unternehmen für Einweghandschuhe zu einem Preis von 2,48 Euro pro Packung. Wer die Anzeige anklickte, gelangte auf den Onlineshop des Unternehmens. Erst…

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