Das Bundesministerium der Justiz hat auf seinen Internetseiten allgemeine Hinweise zur Anbieterkennzeichnung im Internet veröffentlicht. Die Hinweise beziehen sich auf die Pflichten, die sich aus dem TMG in Bezug auf die so genannte „Impressumspflicht“ ergeben. Weitergehende Informationspflichten, die sich beispielsweise aus den fernabsatzrechtlichen Vorschriften des BGB und der Informationspflichtenverordnung ergeben, werden nicht behandelt. Der Leitfaden soll zu mehr Rechtssicherheit beitragen und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Dem Leitfaden komme zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu, so Zypries, er stelle aber für alle Beteiligten eine nützliche Orientierungshilfe dar. Der Leitfaden enthält Informationen zu den Fragen des Zwecks eines Impressums, der Ausgestaltung der Anbieterkennzeichnung sowie weiterführende Hinweise zu Internet-Gütesiegeln.
Weiterführende Informationen:
Pressemitteilung des BMJ v. 07.10.2008>>
Leitfaden auf den Seiten des BMJ>>
Checklisten Onlinehandel der Wettbewerbszentrale>>
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