Die Wettbewerbszentrale hat gestern in ihrem Büro in Hamburg eine japanische Delegation empfangen. Diese von den National Federation Petroleum Commercial Associations in Tokio entsandte Delegation nutzte ihren Besuch in Deutschland, um sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen des fairen Wettbewerbs in Deutschland und die Arbeit der Wettbewerbszentrale – insbesondere im Bereich des Brennstoffhandels und des Kraftstoffvertriebs an Tankstellen – zu informieren.
In diesem Zusammenhang erfuhren die Besucher, wie sich das Prinzip der Selbstkontrolle auf der Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der Praxis darstellt. Als privatrechtlich etablierte Institution der Wirtschaft verfolgt die Wettbewerbszentrale das Ziel, den fairen Wettbewerb mit den ihr nach dem Gesetz zustehenden Mitteln zu fördern. Dabei spielt insbesondere die Unabhängigkeit der Wettbewerbszentrale eine zentrale Rolle.
Erläutert wurde den Besuchern darüber hinaus in einer zweiten Gesprächsphase, an der auch Vertreter der Brennstoff- und Mineralölbranche teilnahmen, wie sich die Zusammenarbeit zwischen der Wettbewerbszentrale und ihren Mitgliedern gestaltet. Von besonderer Bedeutung hierbei ist die Beratung der Mitglieder in allen wettbewerbsrechtlichen Fragen. Dabei konnten die Gäste anhand von einzelnen Beispielen nachvollziehen, wie das Wettbewerbsrecht in der Praxis angewendet wird.
Die Wettbewerbszentrale hat in der Vergangenheit schon oft Delegationen aus Ländern, in denen kein dem UWG vergleichbares Recht zugrunde liegt, empfangen, um ihnen die in Deutschland geltenden Rahmenbedingungen des fairen Wettbewerbs vorzustellen – zuletzt im Juni 2007 eine Delegation aus China.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing durch
-
OLG Hamm: Unternehmen haftet für Fehler in Google Shopping-Anzeige
-
BMJ veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie – Werbung mit Green Claims wird reguliert
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion eines Online-Möbelhändlers als wettbewerbswidrig
-
BGH schafft Klarheit: Verkauf von Dekoartikeln durch Gartencenter an Sonntagen ist zulässig