Erzeugergemeinschaften können die Qualität ihrer Fleisch- und Wurstwaren bewerben, dürfen aber nicht die entsprechenden Produkte der Mitbewerber pauschal verunglimpfen. Die Wettbewerbszentrale hatte Aussagen in einer Werbebroschüre beanstandet, in der behauptet wurde, dass bei der Fleischverarbeitung und Wurstherstellung mittlerweile standardmäßig vorgefertigte Gewürzmischungen aus der Gewürzindustrie eingesetzt werden, die zum großen Teil aus Füll- und Trägerstoffen bestehen und meist bestrahlte Gewürze minderer Qualität enthielten. Außerdem vermischten sich Geschmacksverstärker, chemische Aromen, Phosphate und Kutterhilfsmittel zu einem Chemiecocktail. Das Landgericht Heilbronn untersagte auf die Klage der Wettbewerbszentrale hin diese Aussagen (Urteil vom 05.08.2008, Az. 21 O 21/08 KfH, nicht rechtskräftig). Die Richter machten deutlich, dass es gegen die Regeln eines fairen Wettbewerbs verstoße, wenn man die Produkte der gesamten Konkurrenz in unzutreffender und pauschaler Weise abfällig und unsachlich bewerte.
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