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SEPA-Diskriminierung Beschwerdestelle

 Weigert sich ein Unternehmen Lastschriften von einem SEPA-Konto außerhalb Deutschlands durchzuführen?

Beschreiben Sie uns genau den Vorgang.

Hinweise zur Beschwerdestelle

Was Sie vorab wissen sollten

Die Wettbewerbszentrale ist ein Wirtschaftsverband, der sich hauptsächlich von den Beiträgen seiner Mitglieder finanziert und keine öffentlichen Mittel erhält. Grundsätzlich kann sich jeder bei der Wettbewerbszentrale beschweren. Wir unterrichten Sie als Nichtmitglied aber nicht über das Ergebnis unserer Überprüfung.

Wenn Sie Unternehmerin oder Unternehmer sind: Bitte überlegen Sie, ob Sie nicht die Arbeit der Wettbewerbszentrale durch eine Mitgliedschaft unterstützen möchten. Nähere Informationen zu den Vorteilen einer solchen Mitgliedschaft finden Sie hier.

Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können sich grundsätzlich bei uns beschweren. Bitte beachten Sie, dass wir keine individuellen Ansprüche für Sie durchsetzen können, etwa aus Verträgen, Mitgliedschaften bei Krankenkassen oder ähnlichem. Ebenso wenig können wir außerhalb einer Mitgliedschaft komplexe Fallgestaltungen bearbeiten, bei denen beispielsweise ein regelmäßiger Austausch zwischen Ihnen und uns oder die Stellungnahme einer Expertin/eines Experten notwendig ist.

Was wir wissen müssen

Die Beschwerde über Wettbewerbsverstöße können Sie uns mit dem Online-Beschwerdeformular (unten) zusenden. Bitte geben Sie immer Ihren vollständigen Namen und Ihre postalische Adresse an. Anonyme Beschwerden werden von uns nicht bearbeitet. Kann die SEPA-Diskriminierung nicht durch Dokumente belegt werden, benötigen wir für die Rechtsverfolgung zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung. Ein Muster für die Anfertigung einer eidesstattlichen Versicherung erhalten Sie auf unserer Download-Seite.

Wir versichern Ihnen die vertrauliche Behandlung Ihrer persönlichen Daten (Datenschutz-Hinweise)

Hinweise dazu, wie wir Ihre Daten verarbeiten (hier: zur Bearbeitung der Beschwerde), sowie zu den Ihnen zustehenden Rechten, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung >>.

Bei Beschwerden zur Weigerung der Abbuchung von einem Konto außerhalb Deutschlands in konkreten Schreiben des betroffenen Unternehmens müssen wir Ihren Namen sowie Ihre Anschrift oder E-Mail-Adresse bereits im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung bekannt geben. In allen anderen Fällen werden wir uns vor einer Nennung Ihres Namens oder Ihrer Anschrift im Rahmen der Auseinandersetzung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Erhalten Sie Informationen über die Bearbeitung Ihrer Beschwerde?


Das kommt auf Ihren Status an.

  • Sie reichen Ihre Wettbewerbsbeschwerde als Mitglied der Wettbewerbszentrale ein. In diesem Fall können Sie einen Vorteil ihrer Mitgliedschaft in der Wettbewerbszentrale nutzen und wir können Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren. 
  • Sie reichen Ihre Beschwerde als Unternehmer, Unternehmerin oder Verband ein, ohne Mitglied der Wettbewerbszentrale zu sein. Ihre eingereichte Beschwerde wird im Hause der Wettbewerbszentrale geprüft. Allerdings können wir Sie leider nicht über das Ergebnis unserer Prüfung informieren. 
  • Sie reichen Ihre Beschwerde als Verbraucherin oder Verbraucher ein. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Beschwerden über unlauteren Wettbewerb prüfen. Als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb können wir keine individualrechtlichen Ansprüche für Sie durchsetzen (z. B. aus Verträgen) oder Sie als Verbraucher:in beraten. Ihre eingereichte Wettbewerbsbeschwerde wird in unserem Haus bearbeitet, ohne dass wir Sie über das Ergebnis unserer Prüfung informieren.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de