Aussage „Wie Butter zu verwenden“ ist unzulässig, wenn das Produkt nicht aus Milch besteht
Das LG Heilbronn hat in einem weiteren Verfahren der Wettbewerbszentrale zum absoluten Bezeichnungsschutz entschieden, dass eine Verpackungsaufschrift „Wie Butter zu verwenden“ unzulässig ist, wenn das Produkt aus pflanzlichem Fett und nicht aus Milchfett besteht. (Urteil v. 13.11.2018, Az. 21 O 34/18 KfH, nicht rechtskräftig.)