Redaktion

Influencer-Posts können redaktionelle Beiträge sein – konkreter Inhalt und besondere Umstände des Einzelfalls entscheidend

Das Kammergericht Berlin hat in einem Eilverfahren eines Verbands gegen eine Bloggerin und Influencerin Angaben dazu gemacht, wann Beiträge in sozialen Medien als Werbung gekennzeichnet werden müssen (Urteil v. 08.01.2019, Az. 5 U 83/18).

In diesem Verfahren ging es um drei Instagram-Posts der Antragsgegnerin, welche diese nicht als Werbung gekennzeichnet hatte.

BGH entscheidet am 21. Februar 2019 über die Zulässigkeit der Angabe von Flugpreisen in einer ausländischen Landeswährung

In dem Verfahren hatte ein verbraucherschützender Verband gegen eine deutsche Fluggesellschaft geklagt. Diese hatte auf ihrer Internetseite bei der Buchung eines Flugs von London-Stansted nach Stuttgart das Entgelt für diese Flugverbindung sowie, in der im Anschluss an die Buchung erstellten Rechnung, den Flugpreis in britischen Pfund angegeben.

Influencer Marketing: Wettbewerbszentrale veröffentlicht aktualisierten Leitfaden

Die Wettbewerbszentrale hat heute ihren aktualisierten Leitfaden zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram veröffentlicht. Das 24-seitige Papier im Frage-Antwort-Stil soll werbetreibende Unternehmen eine praktische Hilfestellung beim Einsatz von Influencern sein. Gleichzeitig sollen auch Influencer und solche, die es werden wollen, über rechtliche Anforderungen beim Influencer Marketing informiert werden.

Grundsatzverfahren zu Werbung für Legal-Tech Dienstleistungen: LG Berlin hält Dienstleistungen eines Inkassounternehmens für zulässig

In einem Grundsatzverfahren hat sich das Landgericht Berlin erneut mit der Werbung eines sogenannten Legal-Tech Portals beschäftigt (LG Berlin, Urteil vom 15.01.2019 – 15 O 60/18- nicht rechtskräftig). Dieses bietet Verbrauchern Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte bei Wohnraummietverträgen unter anderem im Zusammenhang mit der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) an. Die Entscheidung ist aus Sicht der Wettbewerbszentrale als weiterer Beitrag zur aktuellen, auch politisch geführten Diskussion um eine mögliche Regulierung dieses Bereichs anzusehen.

Wir suchen am Standort Bad Homburg einen Legal Management Assistant (m/w/d) für den Hauptgeschäftsführer (Volljurist in Vollzeit)

Über uns

Die Wettbewerbszentrale ist die größte Selbstkontrollinstanz für fairen Wettbewerb der Wrtschaft. Getragen werden wir von über 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden. Als branchenübergreifende, unabhängige Institution setzen wir die gesetzlichen Wettbewerbsregeln im Markt, notfalls per Gericht, durch.

EuGH verhandelt im Verfahren der Wettbewerbszentrale zur Ursprungskennzeichnung von Kulturchampignons – Termin zur mündlichen Verhandlung am 23.01.2019

Am 23.01.2019 findet vor dem EuGH in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren zur Frage der Ursprungskennzeichnung von Kulturchampignons die mündliche Verhandlung statt (Rs. C-686/17).

Hintergrund des Verfahrens ist die Frage, ob die Kennzeichnung einer Verpackung frischer Kulturchampignons mit der Angabe „Ursprung: Deutschland“ zulässig ist, wenn die Pilze in den Niederlanden aufgezogen und nur für die Ernte nach Deutschland verbracht werden.
In der Berufungsinstanz hatte das OLG Stuttgar

27. Jahreskongress Immobilienbewertung in Fulda – Sachverständigenwerbung: Chancen und Risiken

Anlässlich des 27. Jahreskongresses Immobilienbewertung der Sprengnetter Akademie war auch die Wettbewerbszentrale auf dem dreitägigen Kongress (17.-19.01.2019) mit einem Vortrag vertreten.

Etwa 350 Teilnehmer aus der Immobilienbranche waren der Einladung nach Fulda gefolgt. Neben einer Vielzahl von Fachvorträgen und Workshops für Praktiker der Immobilienbewertung gab es auch eine kleinere Fachausstellung mit Unternehmen aus der Immobilienbranche.

Landgericht Trier zu „Veierlikör“ ohne Ei – Unzulässige Anspielung auf geschützte Bezeichnung

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale betreffend den Bezeichnungsschutz von Spirituosen hat das LG Trier (Urteil v. 20.12.2018, Az. 7 HK O 13/18, nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Bezeichnung „Veierlikör“ für ein veganes Produkt, das kein Ei enthält, eine unzulässige Anspielung auf „Eierlikör“ ist.

Die Beklagte bietet unter der Bezeichnung „Veierlikör“ ein veganes Produkt an, auf dessen Etikett der Buchstabe „Ö“ durch ein durchgestrichenes Hühnerei ersetzt ist.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de