Redaktion

Die Sonntagssemmel ist nicht illegal

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat heute entschieden, dass Bäckereien, die an Sonn- und Feiertagen ganztägig Brötchen und Brote verkaufen, nicht gesetzeswidrig handeln, vorausgesetzt ein Cafè ist angeschlossen und es werden keine größeren Mengen abgegeben (Az. 6 U 2188/18).

Wettbewerbszentrale moniert Werbung mit einer Prüfung durch die BaFin

Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung eines Finanzdienstleisters für die von ihm angebotenen Dienstleistung der Vermittlung von Immobilienbesitz beanstandet: Das in Berlin ansässige Unternehmen, das sich nach seinen Angaben im Internet als langfristiger Investor, Entwickler, Verwalter und Betreiber von Immobilien und Grundstücken in Deutschland, Österreich, Holland und der Türkei mit der Vermittlung von Immobilienbesitz beschäftigt, warb auf seiner Homepage mit dem Hinweis, seine Angebote seien von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft. Dabei wurde auch das Logo der Bundesanstalt abgebildet.

Irrtum ausgeschlossen – gebundener Versicherungsvermittler lenkt ein

Dass Versicherungsvermittler um Kunden kämpfen, ist Bestandteil des Wettbewerbs. Dass es dabei nicht immer fair zugeht, zeigt ein aktueller Fall der Wettbewerbszentrale.

Bei einem großen Versicherungsunternehmen kam es zu einem Wechsel in der Hauptagentur. Der bisherige gebundene Vermittler setzte seine Tätigkeit als Versicherungsmakler fort. Einige der bisher von ihm betreuten Kunden wollten keinen Wechsel in der Betreuung ihrer Verträge und beauftragten den Makler mit der Weiterbetreuung ihrer Verträge.

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Über uns
Die Wettbewerbszentrale ist die größte Selbstkontrollinstanz für fairen Wettbewerb der Wirtschaft. Getragen werden wir von über 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden. Als branchenübergreifende, unabhängige Institution setzen wir die gesetzlichen Wettbewerbsregeln im Markt, notfalls per Gericht, durch. Für unsere Mitglieder bieten wir darüber hinaus Informationsdienstleistungen, wie Schulungen und Seminare, zu aktuellen Themen an. Außerdem sind wir Ansprechpartner für Wirtschaftsverbände, Bundesministerien sowie der EU-Kommission und werden regelmäßig in die nationalen und europäischen Gesetzgebungsverfahren rund um Wettbewerb und Verbraucherschutz einbezogen.

Vorläufig keine Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern mehr

Der britische Staubsaugerhersteller Dyson hatte in Brüssel gegen die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 665/2013 von Staubsaugern geklagt, weil diese die Verbraucher in Bezug auf die Energieeffizienz der Staubsauger in die Irre führe. Hauptsächlich wurde beanstandet, dass die Leistung nicht „während des Gebrauchs, sondern nur mit leerem Behälter gemessen“ werde. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 8. November 2018 die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 665/2013 von Staubsaugern für nichtig erklärt (Dyson-Urteil – Rechtssache T-544/13 RENV). Die Europäische Kommission hat keinen Widerspruch gegen das Urteil eingelegt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

OLG Dresden: kein Warnhinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen …“ bei Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika

Für Arzneimittel ist nach § 4 Abs. 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG) der Warnhinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ vorgeschrieben. Kann dieser Warnhinweis pauschal für alle Produkte einer Apotheke, also zum Beispiel auch für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika, verwendet werden, wie man es häufig in Flyern oder Apothekenshops sieht? Das OLG Dresden hat dies in einem aktuellen Urteil verneint und den Apotheker entsprechend zur Unterlassung verurteilt

OLG Köln: Krankenversicherung darf ihren Patienten Arzneimittelbezug über bestimmte Apotheken empfehlen – Wettbewerbszentrale strebt grundsätzliche Klärung an, ob derartige Kooperationen zwischen Versicherung und Apotheke zulässig sind

Im Kern geht es in dem Verfahren um die Frage, ob eine Krankenversicherung in Kooperation mit einem Apotheker diesem – über den Arzt – Patienten zuführen darf.

Zum rechtlichen Hintergrund: Das Abspracheverbot in § 11 Apothekengesetz (ApoG)

Nach § 11 Abs. 1 ApoG dürfen Erlaubnisinhaber und Personal von Apotheken mit Ärzten oder anderen Personen, die sich mit der Behandlung von Krankheiten befassen, keine Rechtsgeschäfte vornehmen oder Absprachen treffen, die eine bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel, die Zuführung von Patienten, die Zuweisung von Verschreibungen oder die Fertigung von Arzneimitteln ohne volle Angabe der Zusammensetzung zum Gegenstand haben. Damit soll letztlich die Unabhängigkeit des Apothekers gewahrt werden.

EuGH urteilt zu Infopflichten zum Widerrufsrecht bei Werbeprospekt mit beigefügter Bestellpostkarte

Der EuGH hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass bei einem Werbeprospekt mit beigefügter Bestellpostkarte, der unter Regelung des Art. 8 Abs. 4 VRRL (2011/83/EU) fällt, nicht nur auf das Bestehen eines Widerrufsrechts hingewiesen werden muss, sondern auch vor dem Abschluss des Vertrags die Information über die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung dieses Rechts mitgeteilt werden müssen. Steht bei dem jeweiligen Kommunikationsmittel für die Darstellung eines Muster Widerrufsformulars nur begrenzter Raum bzw. begrenzte Zeit zur Verfügung, muss die Information auf andere Weise in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden (EuGH, Urteil v. 23.01.2019, Rs. C-430/17 – Walbusch Walter Busch GmbH & Co. KG/Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.).

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