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LG München I zur Kennzeichnungspflicht von Influencern: Im konkreten Fall keine getarnte Werbung, wenn Instagram-Account als gewerbliches Handeln erkennbar ist

Nach einer Pressemitteilung des LG München I hat dieses entschieden, dass eine Influencerin zumindest ihre Posts ohne Gegenleistung durch Unternehmen nicht als Werbung kennzeichnen muss, da für die angesprochenen Verkehrskreise das gewerbliche Handeln der Influencerin erkennbar sei (Urteil v. 29.04.2019, Az. 4 HK O 14312/18, nicht rechtskräftig), Urteilsgründe lagen zum Zeitpunkt der News noch nicht vor). Im konkreten Fall seien die Anzahl der Follower der Beklagten ausschlaggebend gewesen, ebenso wie der Umstand, dass es sich um ein öffentliches, verifiziertes und mit einem blauen Haken versehenes Profil handle.

Aufschaltung eines separaten Wifi-Hotspots bei WLAN-Kunden kann wettbewerbsrechtlich zulässig sein

Der BGH hat entschieden, dass die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, wettbewerbsrechtlich zulässig ist, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten zu befürchten sind (Urteil v. 25.04.2019, Az. I ZR 23/18).

Erneut Bankentgelt auf dem Prüfstand – BGH verhandelt am 14.05.2019 über die Klage der Wettbewerbszentrale

In einem weiteren Verfahren wird der BGH Gelegenheit haben, über die Zulässigkeit eines von einer Sparkasse verlangten Bankentgelts (hier: Entgelt für Barauszahlungen am Bankschalter) zu entscheiden. Der Senat hat in dem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren Termin zur mündlichen Verhandlung für den 14. Mai 2019 anberaumt (Az. XI ZR 768/17).

Gesetzentwurf „Faire Kassenwahl“ – Wettbewerbszentrale begrüßt Vorschlag zur Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auf Krankenkassen

Die Wettbewerbszentrale begrüßt es, dass das Handeln der Krankenkassen im Wettbewerb zukünftig den Regeln des Wettbewerbsrechts unterliegen soll. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes vor, den
das Bundesgesundheitsministerium im März als Referentenentwurf für ein „Gesetz für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FKG) vorgelegt hat. Der Entwurf sieht im Wesentlichen Änderungen hinsichtlich des Risikostrukturausgleichs, der Organisationsformen der Krankenkassen und eine bundesweite Öffnung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) vor.

Gebrauchtwagen: „Mietrückläufer“ ist hinweispflichtig

Wird ein (junger) Gebrauchtwagen in einer Fahrzeugbörse im Internet beworben, muss ein Hinweis erfolgen, wenn es sich um einen sogenannten Mietrückläufer handelt. Ein „Mietrückläufer“ ist ein Gebrauchtwagen, der als Selbstfahrervermietfahrzeug (umgangssprachlich: Mietwagen) bei einer Autovermietung im Einsatz war.

Ein Fahrzeughändler hatte bei Mobile.de einen 8 Monate alten Opel Mokka X 1.4 Turbo, 103 kW (140 PS), 11.400 km zum Preis von 17.450 Euro eingestellt.

Qualitätswein Franken darf auch in Rheinland-Pfalz abgefüllt werden

Nach einer Entscheidung des VG Würzburg darf eine Weinkellerei ihren in Zell an der Mosel abgefüllten Wein als Qualitätswein Franken bezeichnen (Urteil v. 04.04.2019, Az. W 3 K 18.821, nicht rechtskräftig).

Die Klägerin hatte ihren Wein zur Qualitätsweinprüfung angestellt, um diesen als Qualitätswein Franken vermarkten zu können. Die Regierung von Unterfragen lehnte diesen Antrag jedoch aus rechtlichen Gründen ab. Nach der „Produktspezifikation Franken“ müsse ein solcher Wein in Bayern oder einem an Bayern angrenzenden Bundesland abgefüllt werden.

Grundpreisangabe bei Kaffeekapseln

Der BGH hat am 28.03.2019 entschieden, dass bei Kaffeekapseln der Grundpreis des in den Kapseln enthaltenen Kaffees für jede einzelne Kapsel angegeben werden muss (Urteil v. 28.03.2019, Az. I ZR 85/18 – Kaffeekapseln).

Ein wettbewerbsschützender Verband hatte gegen einen Elektromarkt geklagt, der in einem Aufsteller Kaffeekapseln verschiedener Hersteller in Packungen zu je zehn Stück angeboten hatte.

Partnerschaften mit Verbänden und Körperschaften

Die Werbung einer Bau- und Dienstleistungs GmbH mit (nicht existierenden) Partnerschaften mit

  • dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger e.V. (BVS) und
  • der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie
  • dem Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern

in der Geschäftspost und auf Briefbögen stellt eine unlautere geschäftliche Handlung

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