Vermittlungsportal für Immobilienmakler muss über Provision aufklären – Wettbewerbszentrale setzt Transparenzgebot beim Landgericht Hamburg durch
Bietet ein Portalbetreiber die Vermittlung von Immobilienmaklern an, ist der Nutzer darauf hinzuweisen, dass der Portalbetreiber im Falle einer Provisionsvereinbarung zwischen Nutzer und Makler eine prozentuale Erfolgsbeteiligung erhält.
Ein Immobilienportal, das sich als Experte für den Immobilienverkauf bezeichnete, warb auf der Internetseite wie folgt: