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Vermittlungsportal für Immobilienmakler muss über Provision aufklären – Wettbewerbszentrale setzt Transparenzgebot beim Landgericht Hamburg durch

Bietet ein Portalbetreiber die Vermittlung von Immobilienmaklern an, ist der Nutzer darauf hinzuweisen, dass der Portalbetreiber im Falle einer Provisionsvereinbarung zwischen Nutzer und Makler eine prozentuale Erfolgsbeteiligung erhält.
 
Ein Immobilienportal, das sich als Experte für den Immobilienverkauf bezeichnete, warb auf der Internetseite wie folgt:

Keine Widerrufsmöglichkeit eines an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrags

Der BGH hat in einem Verfahren eines Verbrauchers gegen einen Verkäufer von Einbauküchen entschieden, dass dem Verbraucher bei einem an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrag kein Widerrufsrecht zustehe (Urteil v. 10.04.2019, Az. VIII ZR 82/17). Bei dem Messestand handle es sich um einen beweglichen Gewerberaum, womit kein „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag“ vorliege.

SEPA-Diskriminierung: EuGH-Generalanwalt hält Einschränkung der Deutschen Bahn bei SEPA-Zahlungen auf Kunden mit Wohnsitz in Deutschland für unzulässig

In seinen Schlussanträgen zu einem Verfahren einer österreichischen Verbraucherorganisation gegen die Deutsche Bahn kommt der Generalanwalt beim EuGH zu dem Ergebnis, dass die Deutsche Bahn, die ihren Kunden grundsätzlich eine Zahlung per Lastschrift anbietet, dieses Angebot nicht in der Weise beschränken kann, dass nur Kunden in Deutschland dieses wahrnehmen können (Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH vom 02.05.2019, Rechtssache C-28/18).

TUI Preisindikator unzulässig

Mit Beschluss vom 17.04.2019 hat das OLG Celle in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Klageverfahren die Berufung der TUI Deutschland GmbH gegen ein Urteil des LG Hannover zurückgewiesen (Az. 13 U 108/18). Das LG Hannover hatte auf Antrag der Wettbewerbszentrale dem Reiseveranstalter die Werbung in einem Reisekatalog für Pauschalreisen unter Darstellung eines Leistungspakets sowie der Angabe eines „TUI Preisindikators“ untersagt, wenn der Kunde nicht gleichzeitig in exakt bezifferter Form über den von ihm zu zahlenden Reisepreis informiert

EuGH: Geschützte Ursprungsbezeichnungen sind umfassend geschützt – zum Schutz von „Queso Manchego“

Der Gerichtshof hat mit heutigem Urteil entschieden, dass die Verwendung von Bildzeichen, die auf das geografische Gebiet anspielen, mit dem eine Ursprungsbezeichnung verbunden ist, eine Anspielung auf die geschützte Bezeichnung darstellen kann (Urteil vom 02.05.2019, Rs. C-614/17). Das Besondere in diesem Fall ist, dass die Bildzeichen von einem in dieser Gegend (Mancha) ansässigen Erzeuger verwendet werden, dessen Erzeugnisse (Käse), mit denen von dieser Ursprungsbezeichnung geschützten Erzeugnissen (Queso Manchego) ähnlich oder mit ihnen vergleichbar sind, aber nicht von der geschützten Ursprungsbezeichnung erfasst werden (Urteil vom 02.05.2019, Rs. C-614/17).

Fahrzeugbörse im Internet: Preis darf nicht von Bedingungen abhängen, mit denen der Verbraucher nicht rechnet

Ein Fahrzeughändler handelt unlauter, wenn er ein Fahrzeug in eine Fahrzeugbörse im Internet mit einem Preis einstellt, der nur für den besonderen Fall gilt, dass das Fahrzeug eine Tageszulassung erhält oder der Kunde ein anderes Fahrzeug in Zahlung gibt.

Der Händler hatte bei Mobile.de einen Hyundai i30 als „Limousine, Neufahrzeug“ zum Preis von 12.490 Euro angeboten. Das Fahrzeug war nicht in der Kategorie „Tageszulassung“ eingestellt. Lediglich auf der Fahrzeugdetailseite erfolgte im letzten Punkt „Weiteres“ der Hinweis „Angebotspreis unter Berücksichtigung einer Tageszulassung im Folgemonat“ und

Generalanwalt beim EuGH stuft Angebot von Airbnb als „Dienst der Informationsgesellschaft“ ein

Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar stellt ein Dienst, wie er von der Plattform Airbnb geleistet wird, einen Dienst der Informationsgesellschaft dar. Das geht aus den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 30.04.2019 in der Rs. C-390 hervor.

Dabei geht der Generalanwalt davon aus, dass die Dienstleistung von Airbnb darin besteht, mittels einer elektronischen Plattform einen Kontakt zwischen potenziellen Mietern und Vermietern herzustellen, die kurzfristige Beherbergungsleistungen anbieten. Zudem

LG Leipzig zur Werbung des Händlerbunds mit „kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen“

In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen den Händlerbund hat dieser seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Leipzig vom 24.10.2018 (Az. 05 O 752/18) zurückgenommen. Damit ist diese Entscheidung rechtskräftig geworden, wonach dem Verein untersagt ist, seine Leistungen als „Hilfe bei Abmahnung“ mit der Angabe „kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen“ zu bewerben, ohne in unmittelbarem textlichen Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass der Rechtsschutz nicht gewährt wird, soweit Fragen gesundheits- oder krankheitsbezogener Werbung Gegenstand des Verfahrens sind.

Anforderungen an Werbung mit Spitzenstellungsbehauptung – LG München I zur Werbung mit „Weltbestes Bier beim European Beer Star 2017“

Ein Unternehmen darf in der Werbung grundsätzlich herausstellen, dass seine Produkte herausragende Eigenschaften haben. Allerdings müssen solche Spitzen- bzw. Alleinstellungsbehauptungen sachlich richtig sein, da ansonsten die Gefahr besteht, dass redliche Unternehmen benachteiligt werden könnten. Ein aktuelles Beispiel aus der Fallpraxis der Wettbewerbszentrale zeigt, dass die Grenzen für eine zulässige Spitzenstellungsbehauptung eng sein können.
So verbot das Landgericht München I einer Münchener Brauerei, ihre Bierspezialität „… Urweiße“ mit der Angabe „Weltbestes Bier beim European Beer Star 2017“ zu bewerben (Urteil v. 08.03.2019, Az. 37 O 7198/18, rkr.).

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