Redaktion

BGH: Entgelt für Barauszahlung am Bankschalter zulässig – Höhe jedoch gerichtlich überprüfbar – Wettbewerbszentrale begrüßt Klarstellung durch den BGH

In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren zur Frage der Zulässigkeit eines von einer Sparkasse verlangten Bankentgelts für die Ein- und Auszahlung am Bankschalter hat der BGH entschieden (Urteil vom 18.06.2019, Az. XI ZR 768/17): Nach der heutigen Pressemitteilung des BGH dürfen Banken angesichts der geänderten Rechtslage zum Zahlungsdiensterecht aus dem Jahr 2009 grundsätzlich Entgelte für Barein- und Auszahlungen auf oder vom Girokonto verlangen, ohne dass eine Freipostenregelung vorgesehen ist. Allerdings kann bei Kontoverbindungen von Verbrauchern die Höhe des verlangten Entgelts von den Gerichten überprüft werden. Insofern hat der Bankensenat des BGH das Verfahren an das OLG München zurückverwiesen.

Googles E-Mail-Dienst Gmail ist kein Kommunikationsdienst

Zu diesem Schluss ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer aktuellen Entscheidung gekommen (Urteil vom 13.06.2019, Rs. C-193/18). Der Europäische Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass ein internetbasierter E Mail-Dienst, wie Gmail, kein „elektronischer Kommunikationsdienst“ i. S. d. Kommunikation-Rahmen-RL (2002/21/EG) darstellt. Das führt im Ergebnis dazu, dass ein solcher Dienst nicht gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) meldepflichtig ist.

Rückblick: Wettbewerbszentrale referierte beim Stakeholder-Dialog „Rechtliche Probleme des Influencer-Marketing“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Zu der Frage, wann Influencer Beiträge auf Social Media als Werbung zu kennzeichnen haben, sind in letzter Zeit Landgericht-Entscheidungen ergangen, die in Presse und Fachöffentlichkeit kontrovers diskutiert wurden.

Um rechtliche Probleme des Influencer Marketings zu erörtern, veranstaltete das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 11.06.2019 in Berlin eine Dialogveranstaltung mit Influencern, ausgewählten Wirtschaftsverbänden, den Verbraucherzentralen, Landesmedienanstalten sowie der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz.

OLG Hamm urteilt zu Nährwertangaben auf Müslipackungen

Im Rechtsstreit des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen einen Nahrungsmittelhersteller hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13.06.2019 (Az. 4 U 130/18, nicht rechtskräftig) über die erforderlichen Nährwertangaben auf der Vorderseite eines Knuspermüslis entschieden.

Zum Sachverhalt

Der Hersteller hatte auf der Verpackung eines Müslis unterschiedliche Angaben zum Energiewert angebracht. Auf der rechten Verpackungsseite befand sich die gesetzlich vorgeschriebene Nährwerttabelle. Diese wies einen Energiewert von 448 Kilokalorien je 100g Müsli aus.

Apotheken-Boni bei Rezepteinlösung: BGH verbietet auch geringwertige Werbegaben durch Apotheken

Mit zwei Urteilen vom heutigen Tag hat der Bundesgerichtshof (BGH) Boni und Gutscheinen, die dem Kunden von der Apotheke beim Kauf rezeptpflichtiger und damit preisgebundener Arzneimittel mitgegeben werden, eine Absage erteilt (BGH, Urteile vom 06.06.2019, Az. I ZR 206/17 und I ZR 60/18). Der I. Zivilsenat entschied in den von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren, dass die Zugabe sowohl eines Brötchen-Gutscheins als auch eines Ein-Euro-Gutscheins beim Erwerb eines verschreibungspflichtigen Medikaments wettbewerbswidrig sind, weil beide Werbegaben gegen die geltenden Preisbindungsvorschriften verstießen.

EuGH entscheidet zu elektronischen Kommunikationsdiensten

Der EuGH hat darüber entschieden, ob die Bereitstellung einer Software mit einer „Voice over IP“ als „elektronischer Kommunikationsdienst“ i. S. d. Art. 2 lit. c Rahmen-RL (2002/21/EG) eingestuft werden kann (Urteil v. 05.06.2019, Rs. C-142/18).

Das Unternehmen Skype Communications, Herausgeberin der Kommunikationssoftware „Skype“, mit der der Nutzer einen Sprachtelefonie- und Telefonkonferenzdienst von einem Gerät zum anderen in Anspruch nehmen kann, bietet als Zusatzfunktion das sogenannte „SkypeOut“ an. Damit kann der Nutzer unter Verwendung von „Voice over IP“-Technik, der Stimmübertragung über Internetprotokoll, Telefonanrufe von einem Endgerät an einen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss tätigen.

Klage gegen viagogo – Auch private Anbieter müssen beim Verkauf von Tickets ihre Identität und Anschrift mitteilen

Das LG München I hat über eine Klage gegen die viagogo AG wegen diverser lauterkeitsrechtlicher Verstöße entschieden (Urteil v. 04.06.2019, Az. 33 O 6588/17).

Die Beklagte betreibt eine Ticketplattform. Während des Bestellvorgangs auf ihrer Internetseite blendete sie blickfangmäßig die Garantie „Alle Tickets auf unserer Seite kommen mit einer 100%-Garantie. Was bedeutet das für Sie? Sie kaufen mit Gewissheit. Wir garantieren Ihnen gültige Tickets für die Veranstaltung!“ ein.

Bankentgelt – OLG Frankfurt: Entgeltklausel für Auskunft in Höhe von 25 Euro unterliegt keiner gerichtlichen Inhaltskontrolle

Nach einer Pressemitteilung des OLG Frankfurt hat dieses entschieden, dass eine Entgeltklausel für Bankauskünfte in Höhe eines Betrages von 25 € unbedenklich sei und einer gerichtlichen Inhaltskontrolle nicht unterliege (OLG Frankfurt, Urteil vom 24.05.2019, Az. 10 U 5/18).

Kläger und Berufungskläger war ein Verbraucherschutzverein. Er hat von der beklagten Bank die Unterlassung der Verwendung einer Preisklausel aus ihrem Leistungsverzeichnis verlangt, in der „Bankauskünfte“ mit 25 € in Rechnung gestellt werden.

Grundsatzentscheidung des BGH zur Energieverbrauchskennzeichnung – Statische Darstellung des Pfeils im Onlineshop nicht ausreichend

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren hat der BGH entschieden, dass bei der Werbung für Leuchten allein die statische Darstellung des Pfeils mit Angabe der Energieeffizienzklasse auf der Übersichtsseite nicht genügt (BGH, Urteil vom 7.3.2019, Az. I ZR 184/17). Welche Energieeffizienzklasse genau anzugeben ist, bestimmt die delegierte VO (EU) Nr. 874/2012.

Die Beklagte vertrieb in ihrem Online-Shop Leuchten. Auf den dortigen Kategorienseiten erschien über dem jeweiligen Produktpreis bei allen Leuchten jeweils ein grüner Pfeil mit dem Kennzeichen „A++“ als Angabe zur Energieeffizienzklasse. Der Pfeil war statisch gestaltet, also nicht in Form der geschachtelten Anzeige, und ohne eine Verlinkung, die einen Zugang zu anderen Informati

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