Redaktion

Landgericht Berlin beanstandet Vorkenntnisklausel im Internetangebot eines Immobilienmaklers

Das Landgericht Berlin untersagte einem Immobilienmakler die Verwendung einer sog. Vorkenntnisklausel, die er im Rahmen eines Immobilienangebotes auf der Internet-Plattform Immobilienscout24 verwendet hatte. Das Gericht sah darin die Verwendung einer unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung (LG Berlin, Urteil v. 02.05.2019, Az. 52 O 304/18).
 
Ein Immobilienmakler bot auf der Internet-Plattform Immobilienscout24 eine Wohnung zum Kauf an.

Landgericht Berlin verhängt auf Antrag der Wettbewerbszentrale Ordnungsgelder von mehr als 20.000,- € gegen ein Maklerunternehmen – wiederholte irreführende Werbung mit falscher Postleitzahl sowie unzureichende Kennzeichnung als gewerbliche Anzeige

Die Werbung für Immobilien unter der Angabe einer falschen Postleitzahl sowie das Schalten von Immobilienanzeigen ohne ausreichende Kennzeichnung der Gewerblichkeit des Angebots sind irreführend und beschäftigen die Wettbewerbszentrale immer wieder.

BGH: Geschäftsmodell der DUH ist nicht rechtsmissbräuchlich

Der BGH hat heute die Revision eines von der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) abgemahnten Autohauses wegen des Einwands des Rechtsmissbrauchs nach § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG zurückgewiesen.
 
Das Autohaus hatte in seinem Auftritt im Internet einen neuen Pkw beworben und wegen der Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen auf einen im Autohaus ausliegenden Leitfaden verwiesen.

Wettbewerbszentrale geht gegen pauschale Erfolgsaussagen wie „Immun.gegen.Krebs“ vor -Selbstkontrollinstitution stellt Entwicklung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen vor

Die Wettbewerbszentrale hat im Jahr 2018 mehr als 370 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs im Bereich Gesundheit (Apotheker, Ärzte, Heilberufe, Krankenkassen, Pharmaindustrie etc.) bearbeitet, im Jahr 2019 sind es bislang mehr als 160 Fälle in diesem Bereich. Hinzu kommen außerdem für das Jahr 2018 rund 360 Anfragen und Beschwerden im Bereich Gesundheitshandwerk (z. B. Augenoptiker) und Medizinprodukte, in 2019 sind dies bislang knapp 140 Fälle.

Rückblick: XI. Kongress der Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung in Nürnberg – Rechtliche Aspekte im Umgang mit selbsternannten Sachverständigen, Internetauftritten und Werbung

Die Wettbewerbszentrale war auf dem viertägigen Jahreskongresses der Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung e.V. (GFS) in Nürnberg (19. – 22.06.2019) mit einem Vortrag vertreten.

Teilnehmer waren Fachleute der Polizeien der Länder, des Bundeskriminalamtes sowie öffentlich bestellte und vereidigte und anderweit qualifizierte Sachverständige, Wissenschaftler ebenso wie Fachleute aus der Schweiz, Österreich, Belgien und den Niederlanden. Neben Fachvorträgen, Darstellung der Kriminalistik-Ausbildung an Universitäten und Hochschulen, ausgewählten Fallpräsentationen, Präsentationen zu technischen Untersuchungsmethoden sowie Vorführung technischer Geräte und einer Exkursion standen an einem der Kongresstage auch rechtliche Themen auf der Agenda.

Strengere Informationspflichten für die Werbung von Immobilien geplant

BMWi und BMI haben am 28. Mai 2019 einen gemeinsamen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vorgelegt. Den geplanten Gesetzestext können Sie hier hier >> abrufen.
 
Die derzeit für die Werbung relevante Vorschrift des § 16a Energieeinsparverordnung (EnEV) findet sich in § 86 GEG-E wieder. Der Gesetzesentwurf verschärft die werberelevanten Informationspflichten für Immobilienmakler in folgender Weise:

Rückblick: Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler – Wettbewerbszentrale hält Fachseminar beim IVD Berlin-Brandenburg

Am 19. Juni 2019 hielt die Wettbewerbszentrale das speziell für Immobilienmakler konzipierte Fortbildungsseminar „Rechtssicher werben – Abmahnungen vermeiden“ beim IVD Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg GmbH in Berlin.

Das 4-stündige Seminar wurde von Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, durchgeführt und hatte zum Ziel, Immobilienmakler für die wichtigsten Werbevorschriften zu sensibilisieren.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de