Online-Bestelldienst muss die in den angebotenen Speisen und Getränken enthaltenen Allergene und Zusatzstoffe ausweisen
Das LG Berlin hat entschieden, dass Deliveroo.de für nicht vorhandene Allergen-Kennzeichnungen auf ihrer Online-Plattform haftet (Urteil v. 16.07.2019, Az. 16 O 304/17).