Wettbewerbszentrale überprüft Werbeaussagen für E-Zigaretten – Urteil des LG Essen zu „Genuss ohne Reue“ am 25. Oktober 2019 erwartet
Die Wettbewerbszentrale hat in einigen Fällen sowohl Werbeaussagen als auch die Kennzeichnung von Verpackungen für E-Zigaretten beanstandet. In einem der Fälle verhandelte das Landgericht Essen bereits über eine Plakatwerbung für Liquids, auf der es hieß „Genuss ohne Reue“ sowie „apothekenreine Premium Liquids“. Am 25. Oktober 2019 wird das Urteil in dieser Sache erwartet