Redaktion

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Personenbezogenes Webtracking nur mit Einwilligung der Nutzer zulässig

Wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mitgeteilt hat, müssen Betreiber von Webseiten eine explizite Einwilligung der Nutzer dafür einholen, dass der Anbieter eines auf der Webseite eingebundenen Dritt-Dienstes die dort erhobenen Daten auch für eigene Zwecke nutzen darf.

Schön sein für Instagram & Co.? – Wettbewerbszentrale erhebt Klage wegen Werbung für Schönheitsoperationen gegenüber Jugendlichen

Die Wettbewerbszentrale will in einem Verfahren gegen zwei Ärzte klären lassen, ob und inwieweit Werbung für Schönheitsoperationen gegenüber Jugendlichen erlaubt ist. Sie hat die entsprechende Werbung im Mai 2019 beanstandet und im August Klage beim Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 360/19) eingereicht.

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