Entscheidung zur Werbung mit „Ab ins Gelände“ für die Vermietung von SUVs am 05.03.2020 erwartet
Für den 05.03.2020 hat das Landgericht München I Verkündungstermin anberaumt in dem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen die Autovermietung Sixt (LG München I, Az. 39 O 3955/19), die in ihrem Internetauftritt für die Anmietung eines „Geländewagens“ geworben hatte u.a. mit: