Müssen Abgabeautomaten für Zigaretten an Supermarktkassen auch Gefahren- und Warnhinweise abbilden oder reichen diese Angaben auf den Zigarettenverpackungen aus?
Hierüber hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Er hat zur Klärung dieser Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union vier Fragen vorgelegt (Beschluss vom 25. Juni 2020, Az. I ZR 176/19).