EuGH: Lebensmittelunternehmer trägt Beweislast für ungeprüfte gesundheitsbezogene Angaben
Der EuGH hat entschieden, dass der Lebensmittelunternehmer die Beweislast für gesundheitsbezogene Angaben trägt, deren Zulassung beantragt, aber noch nicht geprüft wurde,