Verwendung der Bezeichnung „Klinik“ in der Werbung
Die Wettbewerbszentrale hat bereits in der Vergangenheit häufig klären lassen, in welchen Fällen der Begriff „Klinik“ für eine von Ärzten betriebene Einrichtung verwendet werden darf.
Die Wettbewerbszentrale hat bereits in der Vergangenheit häufig klären lassen, in welchen Fällen der Begriff „Klinik“ für eine von Ärzten betriebene Einrichtung verwendet werden darf.
Die Wettbewerbszentrale hat einige Werbeaussagen beim Angebot von sogenannter „Online-Theorie“ für Fahrschüler als irreführend moniert und beim LG Berlin Klage eingereicht
Das Oberlandesgericht Celle hat mit Anerkenntnisurteil vom 23.07.2020, Az. 13 U 71/19, der Betreiberin eines Sachverständigenbüros verboten, mit Zertifizierungs- und Prüfungshinweisen zu werben und eine Stempelführung durch einen Sachverständigen zu dulden.
Am 01. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten.
Das Landgericht Koblenz hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, mit der Verfügbarkeit von Internetdienstleistungen zu werben, die an der Adresse des angesprochenen Kunden tatsächlich nicht mit der beworbenen Übertragungsgeschwindigkeit erhältlich sind, wenn diese im Rahmen eines Verfügbarkeits-Checks als unter der angegebenen Adresse verfügbar bestätigt werden
Ein Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht nicht, wenn die Waren nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind
Das Landgericht Darmstadt, Az. 12 O 92/20, muss darüber entscheiden, ob es wettbewerbsrechtlich zulässig ist, dass der Fahrzeughersteller Škoda in den Betriebsanleitungen seiner Fahrzeuge nicht mehr die notwendigen Motorölspezifikationen für einen Ölwechsel oder zum (unbeschränkten) Nachfüllen von Motoröl angibt, wenn
Ein Hamburger Bier aus Mönchengladbach? Wettbewerbszentrale erhebt vor dem LG Hamburg Klage wegen „Etikettenschwindels“ (Az. 312 O 336/20). Es geht dabei um das Bier „Reeper B“ mit dem nach Ansicht der Wettbewerbszentrale der Eindruck erweckt wird, dass das Bier aus Hamburg stammt, obwohl es tatsächlich in Mönchengladbach gebraut und abgefüllt wird.
Das Landgericht Braunschweig hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale klargestellt, dass eine Werbung für den Verkauf einer Immobilie, die auf der Grundlage eines Erbbaurechts errichtet worden ist, wettbewerbswidrig ist, wenn
Meist kennt man es umgekehrt: Der Kunde erhält beim Kauf eines Produktes eine Süßigkeit in Form von Bonbons oder ähnlichem. Der Fall, über den das OLG Hamm urteilen musste, lag anders.