Zulässigkeit von Zahlungsentgelten – Bundesgerichtshof wird am 25.03.2021 im Verfahren der Wettbewerbszentrale entscheiden
Für den 25.03.2021 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren zur Frage der Zulässigkeit von Zahlungsentgelten Termin zur Verkündung seines Urteils anberaumt (Az. I ZR 203/19).