LG Cottbus: Elektrisch verstellbarer Sessel ist „Maschine“ im Sinne der Maschinenverordnung zum Produktsicherheitsgesetz – CE-Kennzeichnung und Herstellerangabe am Sessel erforderlich
Das Landgericht Cottbus hat mit Urteil vom 15.06.2022, Az. 11 O 5/20 (nicht rechtskräftig) einem Einkaufsverband des Möbelhandels auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagt, einen elektrisch verstellbaren Sessel in den Verkehr zu bringen