LG München zu Ärzte-Siegeln „TOP-Mediziner“ und „Empfohlener Arzt“
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das LG München I mit Urteil vom heutigen Tag einen Verlag verurteilt, es zu unterlassen, Ärztinnen und Ärzten Siegel zu Werbezwecken anzubieten oder zur Verfügung zu stellen,