Werbung mit „IHK-gepr. Sachverständiger“ irreführend, wenn keine Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer erfolgt ist
Eine außergerichtliche Einigung zur Beilegung einer Wettbewerbsstreitigkeit hat die Wettbewerbszentrale jüngst im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens erzielt: