Gegen den Vorsitzenden des Vereins „Ehrlich währt am längsten“ und dessen Tochter wurde Presseberichten zur Folge von der Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage wegen gemeinschaftlichen Betrugs erhoben.
Die Angeschuldigten hatten in zahlreichen Fällen Abmahnungen an eBay-Anbieter versandt und Verstöße gegen Informationspflichten gerügt. Dafür hatten sie jeweils Abmahngebühren in Höhe von 146,16 Euro geltend gemacht.
Der Verein „Ehrlich währt am längsten“ war bei Nichtbeachtung seiner Abmahnungen schließlich dazu übergegangen, Abgemahnte ein zweites Mal anzuschreiben und mit der Einleitung eines Prozesses zu drohen. Dabei wurden Prozesskosten in Höhe von 4.985,20 genannt.
Bei der Wettbewerbszentrale und deren Schwesterverband Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) waren zahlreiche Beschwerden zu der Vorgehensweise des Abmahnvereins eingegangen. Der DSW hatte dringend geraten, keine Unterlassungserklärungen abzugeben oder Zahlungen zu leisten. Betroffene sollten vielmehr die Schreiben unter Bezugnahme auf die laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen beantworten und mitteilen, dass deren Ausgang abgewartet werden muss.
Die Einleitung des Strafprozesses macht deutlich, dass durch schnelle Information der Staatsanwaltschaft sowie dem Zusammenwirken der beteiligten Kammern und Verbände mit der Wettbewerbszentrale und dem DSW eine Handhabe gegen Abmahnvereine mit den zur Verfügung stehenden Mitteln möglich ist.
Der Ausgang des Strafprozesses bleibt nun abzuwarten.
Nähere Informationen zu diesem Fall erhalten Sie vom DSW zum Aktenzeichen DSW 2 0077/06.
Quellen und weitere Informationen:
– eigene Recherche
– Bericht von Heise Online, 20.03.2007 >>
– News des DSW: Neuer Abmahner: Verein „Ehrlich währt am längsten“ – 06.11.2006 >>
– News des DSW: Verein „Ehrlich währt am längsten“, Update – 09.11.2006 >>
– DSW – Kontakt >>
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