Die Wettbewerbszentrale hat jüngst die Werbung für eine Induktionsheizung wegen Irreführung unterbunden: Das betreffende Unternehmen aus Würzburg in Bayern hatte auf Messen, in dort verteilten Werbematerialien sowie auf seiner Webseite für die Induktionsheizung geworben. Diese Heizung sei bis zu 70% förderfähig und erziele sogar eine bessere Effizienz als Wärmepumpen, sodass der Stromverbrauch niedriger sei. Die Wettbewerbszentrale ist auf Beschwerde hin gegen diese Werbung vorgegangen.
Der Wärmeanbieter hatte für seine Induktionsheizung eine „Jahresarbeitszahl“ beziehungsweise einen „Effizienzwert“ von 5,4 angegeben und behauptet damit, sie arbeite effizienter als Wärmepumpen, was nach Angaben von Experten illusorisch ist. Denn bei einer solchen Heizung wird ein Material, wie beispielsweise ein wasserführendes Rohr, durch eine Spule über ein Magnetfeld erhitzt. Wärmepumpen hingegen gewinnen zusätzliche Energie aus der Umgebung, wie beispielsweise aus der Luft, so dass aus einer Kilowattstunde Strom ein Mehrfaches an Wärmeenergie gewonnen werden kann. Diesen Faktor bezeichnet man als Jahresarbeitszahl. Sie liegt bei Wärmepumpen je nach Einsatzort zwischen 3 und 4. Die Angaben, die Induktionsheizung sei effizienter als Wärmepumpen und verbrauche weniger Strom, hat die Wettbewerbszentrale daher als irreführend beanstandet.
Außerdem warb das Unternehmen mit einer Förderfähigkeit seiner Heizung. Auch diese Angabe war unzutreffend, weil die Heizung nicht auf der sogenannten Positivliste der innovativen Heizungstechnik aufgeführt ist. Eine Listung ist jedoch Voraussetzung für eine Förderung durch BAFA und KfW Bank nach der sogenannten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).
Auf das Abmahnschreiben der Wettbewerbszentrale hin hat das werbende Unternehmen zu allen Punkten eine Unterlassungserklärung abgegeben und die Werbung eingestellt.
HH 03 0074/24
mn
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