Die Wettbewerbszentrale hat vor dem Landgericht Konstanz einen Unternehmer verklagt, der in seinen Werbeflyern den irreführenden Eindruck erweckt hat, er biete in Zusammenarbeit mit der Industrie- u. Handelskammer diverse Ausbildungsgänge an. Das Landgericht Konstanz ist der Meinung der Wettbewerbszentrale gefolgt, dass die Werbung mit dem Hinweis:
„Ihre Berufschance – Ausbildung und Weiterbildung zum Kraftfahrer… Investition Zukunft, wir bilden aus! Anerkannter Ausbildungsbetrieb!“
unter gleichzeitiger Abbildung des Logos der Industrie- u. Handelskammer irreführend und wettbewerbswidrig ist, sofern weder ein solcher Ausbildungsgang angeboten wird noch eine Zusammenarbeit mit der Industrie- u. Handelskammer besteht (LG Konstanz, Urteil vom 09.06.2010 – 8 0 68/09 KfH). Nach Auffassung des Gerichts vermittelten die Werbeaussagen dem unbefangenen Leser den Eindruck, das beklagte Unternehmen biete als ein von der IHK anerkannter Ausbildungsbetrieb die Ausbildung und Fortbildung zu den Berufen „Kraftfahrer“ und „Fachkraft Transportwesen“ an. In beiden Fällen handelt es sich jedoch unstreitig nicht um von der IHK anerkannte, qualifizierte Ausbildungsberufe. Auch der Zusatz „anerkannter Ausbildungsbetrieb“ sei in diesem Zusammenhang irreführend. Es werde der – unzutreffende und damit irreführende – Eindruck geweckt, dass das beklagte Unternehmen für den Beruf „Kraftfahrer“ anerkannter Ausbildungsbetrieb sei, was tatsächlich nicht der Fall ist.
Die Wettbewerbszentrale begrüßte das Urteil. „Hier werden Interessenten mit irreführenden Angaben dazu verleitet, sich für die angebotenen Seminare anzumelden, obwohl sie damit nicht die angestrebte Qualifikation erreichen können“, so ein Sprecher der Wettbewerbszentrale.
Kontakt:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.
Büro Stuttgart
Rechtsanwältin Gabriele Bernhardt
Königstr. 80
70173 Stuttgart
Tel.: 0711-233018
E-Mail: bernhardt@wettbewerbszentrale.de
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