Home News Amazon muss Jugendschutz beachten – Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Anbieter von jugendgefährdenden Computerspielen vor

Amazon muss Jugendschutz beachten – Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Anbieter von jugendgefährdenden Computerspielen vor

Bei der Wettbewerbszentrale gingen in den letzten Wochen zahlreiche Beschwerden gegen Anbieter von Spielkonsolen ein. Diese vertreiben Computerspiele mit sogenannten indizierten Spielen.

Konkret geht es um das Spiel „Mortal Kombat“. Dieses Spiel ist in Deutschland von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert und es liegt auch eine Beschlagnahme vor. Gleichwohl wird dieses Spiel im Versandhandel und insbesondere bei Amazon angeboten.

Bei der Wettbewerbszentrale gingen in den letzten Wochen zahlreiche Beschwerden gegen Anbieter von Spielkonsolen ein. Diese vertreiben Computerspiele mit sogenannten indizierten Spielen.

Konkret geht es um das Spiel „Mortal Kombat“. Dieses Spiel ist in Deutschland von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert und es liegt auch eine Beschlagnahme vor. Gleichwohl wird dieses Spiel im Versandhandel und insbesondere bei Amazon angeboten. Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien bekannt gemacht ist, nicht im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.

Die Wettbewerbszentrale hat nicht nur die Anbieter der Spielkonsolen mit den Spielen „Mortal Kombat“, Mortal Kombat II“ und „Mortal Kombat 3“ abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, sondern zugleich auch Amazon damit konfrontiert und die umgehende Löschung dieser Angebote auf deren Plattform verlangt. Noch vor Fristablauf hat Amazon reagiert und mitgeteilt, dass die betreffende ASIN (= betriebsinterne Katalognummer von Amazon für die auf den Amazon-Webseiten angebotenen Produkte) von der Webseite www.amazon.de entfernt wurde und die Drittanbieter verwarnt würden.

„Auf diese Weise setzen wir den Jugendschutz durch und schützen gleichzeitig Händler, die sich an die Vorgaben der Bundesprüfstelle halten und die indizierten Spiele nicht vertreiben, vor unseriösen in- und ausländischen Mitbewerbern,“ erklärte Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale. Gerade unzulässige Produkte von ausländischen Anbietern, deren rechtliche Inanspruchnahme oft mit Schwierigkeiten verbunden sei, könnten so zügig vom Markt genommen werden, ist Ottofülling weiter überzeugt.

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Informationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.

Kontakt (Vorgang M 1 0108/18):
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.
Büro München
Dr. Andreas Ottofülling
Landsberger Straße 191
80687 München
Tel.: 089-592219
E-Mail: ottofuelling @wettbewerbszentrale.de

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de