Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Duisburg dem Reiseveranstalter alltours flugreisen gmbh mit Beschluss vom 18.11.2004, Az: 21 O 155/04, im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, Pauschalreisen in Reiseprospekten zu bewerben, ohne gleichzeitig auch die dazugehörigen Reisepreise auszuweisen. Dadurch hat das Vorhaben von alltours, durch solche „Heimlichpreise“ ein Einsteigen der Konkurrenz auf die eigenen Preise zu verhindern, keine gerichtliche Billigung gefunden.
„Hier lag ein klarer Regelverstoß vor. Bei der prospektmäßigen Bewerbung von Pauschalreisen müssen zum Zwecke der Verbraucherinformation immer auch die jeweiligen Reisepreise kommuniziert werden“, so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Tourismusexperte der Wettbewerbszentrale.
alltours hat zwischenzeitlich die Gerichtsentscheidung als endgültige Regelung anerkannt und sich verpflichtet, den vollständigen Preisteil bis spätestens 16.12.2004 an die Reisebüros geliefert zu haben und ferner bis zum 1.12.2004 die vollständigen Preise im Internet für Kunden einsehbar zu veröffentlichen. Eine Rücknahme des Kataloges „Kanaren Sommer 2005“ wird aufgrund dieser Vereinbarung von der Wettbewerbszentrale nicht verlangt.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Herrn Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit
E-Mail: schoenheit @wettbewerbszentrale.de
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