Home News Abmahnungen wegen Fehlern auf Ärzte-Homepages – Wettbewerbszentrale warnt vor Panikmache

Abmahnungen wegen Fehlern auf Ärzte-Homepages – Wettbewerbszentrale warnt vor Panikmache

Die Wettbewerbszentrale warnt vor Panikmache wegen abmahnfähiger Fehler auf Ärzte-Homepages: Die Stiftung Gesundheit hatte jüngst unter der Überschrift „Studie: 8.000 Arzthomepages abgemahnt – Gesamtschaden rund acht Millionen Euro“ berichtet: „Den Ärzten in Deutschland entsteht durch Abmahnungen ihrer Homepages in der Summe ein Schaden in Millionenhöhe.

Die Wettbewerbszentrale warnt vor Panikmache wegen abmahnfähiger Fehler auf Ärzte-Homepages:

Die Stiftung Gesundheit hatte jüngst unter der Überschrift „Studie: 8.000 Arzthomepages abgemahnt – Gesamtschaden rund acht Millionen Euro“ berichtet: „Den Ärzten in Deutschland entsteht durch Abmahnungen ihrer Homepages in der Summe ein Schaden in Millionenhöhe. Laut der noch nicht veröffentlichten Studie ‚Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2008’ der Stiftung Gesundheit wurden bislang 7,2 Prozent der Praxiswebsites abgemahnt, …. Von den 201.000 niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten verfügen gemäß der Studie 53,6 Prozent über einen Internetauftritt. … Hochgerechnet rund 8.000 davon wurden demnach erfolgreich juristisch angegriffen. Bei durchschnittlichen Mahngebühren von 1.000 Euro beträgt der Gesamtschaden rund acht Millionen Euro.“

Dies entspricht nicht der Erfahrung der Wettbewerbszentrale:

„Wir machen die Erfahrung, dass die überwiegende Mehrheit der Ärzte sich bei der Gestaltung ihrer Internetseiten sehr wohl an geltendes Recht hält“, sagt Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg und Expertin für den Bereich Gesundheit. Genau zwei Fälle zu mangelhaftem Impressum im Ärztebereich seien der Wettbewerbszentrale im Jahr 2007 bekannt geworden, in diesem Jahr noch kein einziger. Viele Ärzte nutzten die Angebote der Ärztekammern und der Wettbewerbszentrale, die beispielsweise Checklisten zur Gestaltung von Internetseiten zur Verfügung stellen.

„Die Panikmache ist aus unserer Sicht unbegründet“, erklärt Köber. „Im Übrigen: ‚Kein hinreichendes Impressum’ ist nicht unbedingt mit einem Wettbewerbsverstoß gleichzustellen. Hier ist rechtlich zu differenzieren. So genannte Bagatellverstöße führen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs.“, so die Expertin weiter.

„Merkwürdig ist auch, dass die Aussage ‚Im Februar 2008 hatte die Stiftung Gesundheit bei einer Stichprobe von 500 Arzthomepages festgestellt, dass etwa die Hälfte davon kein oder kein hinreichendes Impressum hatte.’ unmittelbar verknüpft ist mit dem Anmeldeformular zum eigenen kostenpflichtigen Medizinrechtstag‚ wo u. a. über ‚rechtliche und tatsächliche Probleme bei der Homepagegestaltung’ referiert werden soll“, stellt Köber fest.

Die Wettbewerbszentrale hat im Jahr 2007 insgesamt 243 Anfragen und Beschwerden zum Wettbewerbsrecht die Ärzteschaft betreffend bearbeitet.

Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht – durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

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