Home Immobilien Immobilienwirtschaft Keine Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch Immobilienmakler ohne Erlaubnis

Keine Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch Immobilienmakler ohne Erlaubnis

Im Rahmen eines Facebook-Posts gab ein Immobilienmakler als Teil seines Leistungsspektrums unter anderem folgende Dienstleistung an:

„Videokonferenzen zur immobilienwirtschaftlichen und kaufvertragsrechtlichen Beratung“.

Im Rahmen eines Facebook-Posts gab ein Immobilienmakler als Teil seines Leistungsspektrums unter anderem folgende Dienstleistung an:

„Videokonferenzen zur immobilienwirtschaftlichen und kaufvertragsrechtlichen Beratung“.

Das Angebot einer „kaufvertragsrechtlichen Beratung“ suggeriert die Erbringung einer rechtlichen Prüfung im Einzelfall, so dass dies als „Rechtsdienstleistung“ im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu werten ist. Ohne Vorliegen einer entsprechenden Erlaubnis ist das Erbringen von Rechtsdienstleistungen jedoch untersagt.

Das Unternehmen gab die von der Wettbewerbszentrale geforderte Unterlassungserklärung ab, löschte den unzulässigen Internet-Post und korrigierte zudem das Impressum der Internetpräsenz bei Facebook, welches ebenfalls fehlerhaft war: das Unternehmen hatte lediglich auf das Impressum der Homepage verlinkt, was den gesetzlichen Anforderungen des § 5 TMG nicht genügt (B 1 0115/21).

Nicht immer lassen sich die Rechtsstreitigkeiten jedoch einvernehmlich beilegen. Einen Verstoß gegen das RDG sah die Wettbewerbszentrale auch in folgender Werbung:

„Wir beraten Sie zu rechtlichen Themen rund um Ihren Immobilienverkauf.“

Auf die Abmahnung lehnte das Unternehmen die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab. Die Wettbewerbszentrale reichte daher kürzlich Klage beim Landgericht Mainz ein (B 2 0113/21).

Weiterführende Informationen

News vom 30.07.2020 // LG Wiesbaden: Werbung eines Immobilienmaklers für Rechtsdienstleistungen ohne Erlaubnis stellt Wettbewerbsverstoß dar >>

Allgemeine Informationen der Wettbewerbszentrale für die Immobilienwirtschaft >>

Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale / Jahresbericht 2019, „Kapitel Immobilienwirtschaft“ >>

B 1 0115/21 jb
B 2 0113/21 wn

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Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de