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Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten

Am 01. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten.

Am 01. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Es hat im Wesentlichen unverändert die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) übernommen. § 87 Abs. 1 GEG enthält die Verpflichtung, in Werbeanzeigen für Immobilien bestimmte Daten aus dem Energieausweis in der Werbung anzugeben. Einzelheiten dazu auf unserer Internetseite www.wettbewerbszentrale.de >>.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits unter der Geltung des früheren § 16a Abs. 1 EnEV die umstrittene Frage geklärt, dass auch Immobilienmakler verpflichtet sind, die Pflichtangaben aus dem Energieausweis in ihren Werbeinseraten aufzuführen (BGH, Urteil v. 05.10.2017, Az. I ZR 232/16, WRP 2018, 420). Der Gesetzgeber hat daraus die Konsequenz gezogen und erwähnt in § 87 Abs. 1 GEG ausdrücklich auch die Immobilienmakler.

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wn

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