Home News Werbung mit „Nur bei Müller Chocolat kriegst Du echte geschmolzene Schokolade“ unzulässig, wenn auch die Mitbewerber echte Schokolade benutzen

Werbung mit „Nur bei Müller Chocolat kriegst Du echte geschmolzene Schokolade“ unzulässig, wenn auch die Mitbewerber echte Schokolade benutzen

Die Wettbewerbszentrale ist erfolgreich gegen die Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG wegen einer unzulässigen Alleinstellungswerbung vorgegangen. In einem TV-Spot wirbt das Unternehmen mit der Auslobung:

„Nur bei Müller Chocolat kriegst du echte geschmolzene Schokolade und echte Sahne. Echter Pudding, echt lecker oder? Neu … Müller Chocolat, echt anders.“

Die Wettbewerbszentrale ist erfolgreich gegen die Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG wegen einer unzulässigen Alleinstellungswerbung vorgegangen. In einem TV-Spot wirbt das Unternehmen mit der Auslobung:

„Nur bei Müller Chocolat kriegst du echte geschmolzene Schokolade und echte Sahne. Echter Pudding, echt lecker oder? Neu … Müller Chocolat, echt anders.“

Den Hinweis, dass nur das Produkt von Müller echte geschmolzene Schokolade enthalte, sah die Wettbewerbszentrale als irreführend gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG bzw. Art. 7 Abs. 1 lit. a Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) an. Auch verschiedene Produkte von Mitbewerbern enthalten echte Schokolade und nicht nur Kakaoprodukte. Müller gab nun die geforderte Unterlassungserklärung ab. Dem Unternehmen wurde es gewährt, den TV-Spot bis zum 31.03.2019 weiter auszustrahlen.

(F 8 0018/19)
fw

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