Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen veranstaltete am 17. und 18. Mai 2018 in Berlin seinen Jahreskongress. Mehr als 550 Teilnehmer aus Forderungsmanagement, Politik und Gesellschaft trafen sich unter dem Motto: „Fair – up to date – erfolgreich“. Hauptthemen waren die digitale Innovation für das Forderungsmanagement, die Vorbereitung der Inkassobranche auf die am 25. Mai in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung sowie aktuelle Probleme im Bereich des Identitätsdiebstahls.
Der BDIU setzt bereits im Rahmen der von ihm eingerichteten Beschwerdestelle auf Selbstkontrolle und möchte mit einem „Code of conduct“ für das Forderungsmanagement die in der Satzung verankerten Regelungen novellieren und erweitern.
Workshop zum Wettbewerbsrecht mit Praxisfällen
Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke aus der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und zuständig für den Bereich Finanzmarkt, leitete einen Workshop unter dem Titel „Wettbewerbsrecht für Inkassounternehmen: Wie Sie Stolpersteine umgehen können“. Neben den Themenkomplexen Kundenansprache und Voraussetzungen für eine Werbung im Internet waren weitere Schwerpunkte die Inkassounternehmer treffenden Informationspflichten und praktische Fälle aus dem Bereich der irreführenden Werbung.
Weiterführende Informationen
Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Finanzmarkt >>
pbg
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