Noch bis zum 8. Oktober 2017 dauert die öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur gezielten Überarbeitung verschiedener EU-Verbraucherschutzrichtlinien. Ziel ist eine Überprüfung, inwieweit bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. Dabei geht es etwa um die Frage, ob zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten EU-weit schärfere finanzielle Sanktionen (wie z.B. Bußgelder) bei Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften notwendig sind. An der Konsultation können u.a. neben Verbraucherorganisationen und Behörden auch Unternehmen und Unternehmensverbände teilnehmen.
Neben den genannten Fragen will die EU-Kommission auch eruieren, inwieweit mehr Transparenz auf Online-Plattformen/ -Marktplätzen geschaffen werden sollte. Der vorangegangene sog. Fitness Check habe nämlich Unsicherheiten seitens des Verbrauchers aufgezeigt, wer letztlich Vertragspartner des Kunden werde. In diesem Zusammenhang geht es im Rahmen der Konsultation dann auch um die Frage, wer bei Nichterfüllung eventueller entsprechender Informationspflichten haften solle.
Zur Diskussion steht ebenfalls die Frage nach einem möglichen Widerrufsrecht für Verbraucher bei der Inanspruchnahme kostenloser Dienstleistungen, die mit Daten bezahlt werden.
Schließlich wird untersucht, ob und inwieweit individuelle Rechte für Verbraucher bei unfairen Geschäftspraktiken eingeführt werden sollten, wie z. B. Schadensersatzansprüche.
Weiterführende Informationen
Zur o.g. Konsultation zu Verbraucherrechten im Internetangebot der EU-Kommission >>
Zum Hintergrund der Konsultation zu Verbraucherrechten
Der Konsultation vorausgegangen war im vergangenen Jahr eine Untersuchung der EU-Kommission im Rahmen des Refit-Programms, der sog. „Fitness Check – EU consumer and marketing legislation“. Gegenstand der seinerzeitigen Untersuchung waren sechs EU-Richtlinien im Hinblick darauf, ob die Bestimmungen noch auf dem neuesten Stand sind und ob sie (noch) ihren Zweck erfüllen. Es handelte sich dabei um folgende Richtlinien: RL über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG), RL über Verbrauchsgüterkauf und Garantien (1999/44/EG), RL über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EWG), RL über Preisangaben (98/6/EG), RL über irreführende und vergleichende Werbung (2006/114/EG) sowie die RL über Unterlassungsklagen (2009/22/EG).
Die Ergebnisse des Fitness Checks hat die Kommission Ende Mai 2017 veröffentlicht, siehe News der EU-Kommission vom 29.05.2017 in deren Internetangebot >>. Darin stellt sie u. a. Handlungsbedarf bei der Durchsetzung im Hinblick auf Verstöße gegen materiell-rechtliche Bestimmungen fest, so z. B. dass individuelle Rechtsbehelfe zugunsten von Verbrauchern in der UGP-RL fehlten und Verstöße gegen EU-Verbraucherrecht härter bestraft werden müssten.
ug/ jb/ es
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