Home News Gesundheitsbezogene Angaben für Dextro Energy Produkte werden nicht zugelassen – EuGH bestätigt Auffassung der Kommission

Gesundheitsbezogene Angaben für Dextro Energy Produkte werden nicht zugelassen – EuGH bestätigt Auffassung der Kommission

Gesundheitsbezogene Angaben wie „Glucose wird im Rahmen des normalen Energiestoffwechsels verstoffwechselt“ und „Glucose unterstützt die körperliche Betätigung“ darf Dextro Energy für seine Produkte nicht verwenden. Die Aussagen sind zwar wissenschaftlich bewiesen, aber sie sind nach Ansicht der Kommission und des EuGH dennoch nicht zulassungsfähig. Sie verwirrten den Verbraucher, weil sie ihn quasi zum Verbrauch von Zucker aufriefen, obwohl nationale und internationale Behörden dem Verbraucher aufgrund allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweise eine Verringerung des Zuckerkonsums empfehlen würden. Mit seinem Urteil bestätigt der EuGH die Auffassung der Kommission und

Gesundheitsbezogene Angaben wie „Glucose wird im Rahmen des normalen Energiestoffwechsels verstoffwechselt“ und „Glucose unterstützt die körperliche Betätigung“ darf Dextro Energy für seine Produkte nicht verwenden. Die Aussagen sind zwar wissenschaftlich bewiesen, aber sie sind nach Ansicht der Kommission und des EuGH dennoch nicht zulassungsfähig. Sie verwirrten den Verbraucher, weil sie ihn quasi zum Verbrauch von Zucker aufriefen, obwohl nationale und internationale Behörden dem Verbraucher aufgrund allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweise eine Verringerung des Zuckerkonsums empfehlen würden. Mit seinem Urteil bestätigt der EuGH die Auffassung der Kommission und weist das Rechtsmittel von Dextro Energy zurück (Urteil v. 08.06.2017, Rs.C‑296/16 P). 

Dextro Energy hatte die Zulassung von fünf gesundheitsbezogenen Angaben beantragt und nicht erhalten. Eine solche Zulassung ist nach der Health-Claims-VO (1924/2006/EG) notwendig, wenn ein Produkt mit gesundheitsbezogenen Angaben auf dem Etikett oder in der Werbung angepriesen werden soll. Die Zulassung ist i. d. R. zu erteilen, wenn sich die gesundheitsbezogenen Angaben auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen. Das ist bei allen Aussagen in Bezug auf Dextro Energy der Fall. Allerdings sollen keine gesundheitsbezogenen Angaben gemacht werden, die den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen zuwiderlaufen und zwar auch dann, wenn ihre wissenschaftliche Bewertung durch die Behörde positiv ausgefallen ist. Genau hier sahen sowohl die Kommission als auch der EuGH das Problem, da Dextro Energy aus Glucose besteht, also aus Zucker. Mit den Aussagen würde der Verbraucher zum Verzehr von Zucker aufgerufen, obwohl der Durchschnittsverbraucher nach den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen seinen Zuckerverzehr verringern solle. Daher würden die Aussagen ein widersprüchliches Signal an die Verbraucher senden und die Zulassung sei zu Recht verweigert worden.

Weiterführende Informationen

Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Lebensmittel >>

Jahresbericht 2016 der Wettbewerbszentrale >>

02.06.2017 // Wettbewerbszentrale beanstandet Werbeaussagen für Smoothies und Direktsäfte und erreicht außergerichtliche Einigung >>

News vom 27.04.2017 // Kaffee darf nicht als besonders magenfreundlich beworben werden – Unternehmen gibt Unterlassungserklärung ab >>

News vom 04.04.2017 // Health Claims Verordnung: Beschwerden über die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel nehmen zu

News vom 07.12.2016 // Wettbewerbszentrale unterbindet unzulässige krankheitsbezogene Werbung für Kaffee >>

News vom 09.11.2016 // Bier darf nicht mit „bekömmlich“ beworben werden – OLG Stuttgart stuft den Begriff als gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der HCVO ein und lässt die Revision zum BGH zu >>

News vom 07.10.2016 // BGH zu Beauty Claims: Aussage „Repair Kapseln sorgen für eine tolle Haut, fülliges Haar und feste Fingernägel“ stellt unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar >>

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News vom 02.02.2016 // Werbung für Tee mit gesundheitsbezogenen Angaben: Wettbewerbszentrale rät Teehandelsunternehmen und Anbietern von Tee zur Vorsicht >>

News vom 24.07.2015 // Unzulässige Werbung für Kinderwunschtee außergerichtlich unterbunden >>

News vom 07.09.2012 // EuGH: Werbung für „bekömmlichen“ Wein ist unzulässig >>

cb/ad

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