Home News Online-Streitbeilegung: 1 Jahr OS-Plattform

Online-Streitbeilegung: 1 Jahr OS-Plattform

Seit gut einem Jahr – genau seit dem 09.01.2016 – gilt die Verordnung (EU) Nr. 524/013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (sog. Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten). Seitdem sind Online-Händler verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen auf die von der Kommission betriebene Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) hinzuweisen (s. dazu News der Wettbewerbszentrale vom 08.01.2016 >>).

Seit gut einem Jahr – genau seit dem 09.01.2016 – gilt die Verordnung (EU) Nr. 524/013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (sog. Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten). Seitdem sind Online-Händler verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen auf die von der Kommission betriebene Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) hinzuweisen ( s. dazu News der Wettbewerbszentrale vom 08.01.2016 >>).

Im Rahmen einer Pressemitteilung vom 24.03.2017 hat die Europäische Kommission nun eine erste Bilanz gezogen. Laut der Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, wurde die OS-Plattform von Seiten der Verbraucher gut angenommen. Mehr als 24.000 Beschwerden sollen dort im ersten Jahr eingereicht worden sein. Über ein Drittel betraf dabei grenzüberschreitende Käufe in der EU. Meistens ging es um Bekleidung und Schuhe, Flugtickets und Waren der Informations- und Kommunikationstechnologie. Die EU-Kommission hat in ihrer Mitteilung betont, dass auch die Unternehmen von der OS-Plattform profitieren können, weil die Nutzung des Tools das Vertrauen der Verbraucher in den Händler stärke. Online-Händler sollten die OS-Plattform daher nach Meinung der zuständigen Kommissarin stärker nutzen.

Weitere Maßnahmen geplant
Die EU-Kommission hat angekündigt, gegen Ende 2017 einen ersten ausführlichen Bericht über die Funktionsweise der Plattform zu erstellen. Außerdem sind für 2017 weitere Maßnahmen geplant, um mehr Unternehmen dazu zu bewegen, sich am Verfahren der Online-Streitbeilegung zu beteiligen und die OS-Plattform noch bekannter zu machen (s. Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 24.03.2017 >>).

si

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de