Am 18. November 2016 fand in Frankfurt a.M. der 7. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale unter der Leitung von Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, und Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung und zuständig für den Gesundheitsbereich, statt. Münker begrüßte die ca. 80 Teilnehmer, die auch in diesem Jahr einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen im Gesundheitswesen erhielten:
Den Auftakt-Vortrag hielt Oberstaatsanwalt Alexander Badle, Leiter der bundesweit ersten Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen. Badle stellte die neuen Korruptionstatbestände der Paragraphen 299a und 299b StGB vor. Badle ging auf die Tatbestandsmerkmale der Normen ein und nannte Beispiele für strafrechtlich relevante Unrechtsvereinbarungen. Er warnte ausdrücklich vor den faktischen Folgen eines Ermittlungsverfahrens, betonte aber auch, wie wichtig es sei, dass die Strafverfolgungsbehörden die neuen Straftatbestände mit Augenmaß anwenden.
Im Anschluss daran beleuchtete Peter Brammen, Wettbewerbszentrale Büro Hamburg, das Thema aus heilmittelwerberechtlicher Sicht, insbesondere unter dem Aspekt des Zuwendungsverbotes nach
§ 7 HWG.
Mit neuen Rechtsentwicklungen im Datenschutzrecht befasste sich Dr. Claudius Dechamps, Waldeck Rechtsanwälte. Er wies darauf hin, dass auch Verbände wie beispielsweise die Wettbewerbszentrale wegen der Verletzung verbraucherschützender Vorschriften des Datenschutzrechts Unterlassungsansprüche geltend machen können, ging darüber hinaus aber vertieft auf die Problematik bei der Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland ein (Stichwort: EU-U.S.-Privacy Shield).
Dr. Matthias Reumann, IBM, schilderte am Beispiel der Forschungsprojekte von IBM eindrucksvoll, wie Technologie ärztliche Leistung unterstützen kann.
Peter Breun-Goerke, Wettbewerbszentrale Büro Bad Homburg, fasste im Anschluss an die Mittagspause die Rechtsprechung zu Vergleichs- und Bewertungsportalen zusammen. Er gab zugleich einen Überblick über die verschiedensten deutschen und europäischen Aktivitäten und Projekte auf diesem Gebiet, wie etwa die Guidances zur Umsetzung der UGP-Richtlinie.
Dr. Hans-Jürgen Ruhl, Danckelmann und Kerst Rechtsanwälte und Notare, befasste sich mit dem Thema der Haftung für unzulässige Gesundheitswerbung. Sein Referat deckte alle Fragen der Haftung ab, von der eigenen Haftung durch positives Tun oder Unterlassen, über die Haftung für Inhalte Dritter und der Geschäftsführer-Haftung bis hin zur Täterschaft aufgrund pflichtwidrigen Unterlassens.
Dr. Stefan Eck, Klaka Rechtsanwälte, schilderte plastisch an Hand von Fallbeispielen die Vorteile und Risiken der Vollziehung „vorläufig“ vollstreckbarer Titel beziehungsweise einstweiliger Verfügungen.
Zum Abschluss der Veranstaltung referierte Dr. Timo Kieser, Oppenländer Rechtsanwälte, zu der hochaktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 19.10.2016, nach der die Arzneimittelpreisverordnung von Versendern verschreibungspflichtiger Arzneimittel in anderen EU-Staaten nicht beachtet werden muss. Kieser zeigte auf, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die deutsche Apothekenbranche hat, wie mögliche Reaktionen des Gesetzgebers aussehen könnten und welche Chancen und Auswirkungen die verschiedenen Handlungsoptionen haben.
Der nächste Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale findet am 17. November 2017 statt.
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