Am 20.11.2015 fand in Frankfurt der 6. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale statt. Wie in den vergangenen Jahren bot die Veranstaltung auch in diesem Jahr einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen zu Werbung und Vertrieb im Gesundheitswesen.
Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, machte Dr. Matthias Braun (Head Manufacturing Excellence Chemistry & Biochemistry bei Sanofi-Aventis Deutschland GmbH) den Auftakt. Er schilderte aus Sicht eines Unternehmers die Facetten sozialer Verantwortung und fairen Wettbewerbs. Im apothekenrechtlichen Teil erläuterte Klaus Laskowski (Stellvertretender Geschäftsführer des Bayerischen Apothekerverbandes), welche Grenzen das Apothekenrecht der Ausweitung des Sortiments setzt, aber auch, welche Dienstleistungen in der Apotheke erbracht und welche Produkte über das Kernsortiment hinaus verkauft werden können. Der Vortrag von Dr. Elmar Mand (Universität Marburg) ging unter anderem auf zwei von der Wettbewerbszentrale geführte Verfahren ein: Zum einen auf die Vorlagefrage des OLG Düsseldorf zum EuGH und zur Frage, inwieweit deutsches Arzneimittelpreisrecht auch für niederländische Versandapotheken bindend ist. Zum anderen auf die vom Landgericht Aschaffenburg (Urteil vom 22.10.2015, 1 HK O 24/15) erstinstanzlich entschiedene Frage, ob und in welchem Rahmen der prozentuale Großhandelszuschlag und der Festzuschlag disponibel sind. Wilfried Reischl, Ministerialrat im Bundesministerium für Gesundheit, zeigte in seinem Vortrag anschaulich auf, wie kompliziert und langwierig die europäische Rechtsetzung im Bereich der Medizinprodukte verläuft. Dr. Virgilia Rumetsch (Fachanwältin für Medizinrecht und tätig am Institute for Biomedical Ethics an der Universität Basel) sowie Peter Kalb (Rechtsreferent bei der Bayerischen Landesärztekammer) bestritten den arztrechtlichen Teil und brachten die Teilnehmer auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung zum ärztlichen Werberecht, angefangen von der Anwendbarkeit der GOÄ auf Schönheitsoperationen bis hin zum Zentrumsbegriff. Dr. Marc Sieper (Fachanwalt für Medizinrecht aus Stuttgart) ging auf neue Entscheidungen zu einer zentralen Vorschrift des HWG – das Zuwendungsverbot nach § 7 – ein. Die Veranstaltung beendete Rechtsanwältin Christiane Köber (Wettbewerbszentrale) mit ihrem Vortrag zu den Grenzen und Möglichkeiten, im Gesundheitsbereich mit Empfehlungen von Ärzten oder Apothekern, mit dem Einsatz von Prominenten oder dem Hinweis auf Testergebnisse zu werben.
Der 7. Gesundheitsrechtstag wird am 18.11.2016 stattfinden.
Weiterführende Informationen und Fotos der Referenten:
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Gesundheit >>
Dr. Reiner Münker am Rednerpult
Christiane Köber
Dr. Marc Sieper
Peter Kalb
Dr. Virgilia Rumetsch
Dr. Elmar Mand
Klaus Laskowski
Dr. Matthias Braun
Wilfried Reischl
ck
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