Am 14. und 15.11.2015 fand das 58. Fortbildungsseminar des Bundesverbandes deutscher Detektive BDD in Neu-Ulm statt, bei dem die Wettbewerbszentrale mit einem Vortrag vertreten war.
Themen der Seminarveranstaltung waren unter anderem das aktuelle Lagebild zur möglichen Wirtschaftsspionage in Deutschland, Motivation und kriminelle Vorgehensweisen aus der Tätersicht sowie professionelle Internetrecherche.
Ein weiteres Thema war das Wettbewerbsrecht in der Detektivbranche. Hierzu hielt Rechtsanwalt Dr. Friedrich Pfeffer, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und zuständig für den Bereich Sicherheitstechnik, Sicherheitswirtschaft einen Vortrag zum Thema „unlauterer Wettbewerb“ in der Branche.
Schwerpunkt seines Vortrags war unter anderem die Werbung mit Niederlassungen. Der Irreführungscharakter einer Werbung „Detektei (plus Ortsname)“ wurde anhand eines laufenden Gerichtsverfahrens mit den Teilnehmern ausgiebig diskutiert, und zwar zum Beispiel folgende Fragen:
- Was kennzeichnet eine Niederlassung?
- Mit welchen aufklärenden Zusätzen entfällt die Irreführung?
- Reicht eine Aufklärung über die tatsächlichen Verhältnisse kurz vor Vertragschluss aus?
Weitere Themen waren das gewerbliche Auftreten der Detektive im Internet und in der Printwerbung, verschiedene irreführende Werbungen, die Werbung mit GPS-Überwachung und die neuen Verbraucherrechtevorschriften.
Weiterführende Informationen:
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Sicherheitswirtschaft >>
Jahresbericht 2014 der Wettbewerbszentrale >>
fp
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