Am 03.11.2015 tagte der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen in Frankfurt am Main. Technik- und fachbezogene Themen standen ebenso auf der Tagesordnung wie „Chancen und Risiken der Sachverständigenwerbung“. Zu diesem Thema referierte Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling vom Münchner Büro der Wettbewerbszentrale.
Es waren fast alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Bundesrepublik angereist, um sich zu informieren, welche Möglichkeiten die Sachverständigenordnungen der Bestellungskörperschaften und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb >> bieten, die eigene Dienstleistung werblich in Szene zu setzen. Der Referent zeigte anhand ausgewählter Beispiele die Möglichkeiten und auch die Grenzen zulässiger Werbung auf.
Trotz einer Liberalisierung der Werbefreiheiten mit den Möglichkeiten sämtliche Werbemedien nutzen zu können, gibt es aber auch Einschränkungen wie das in den Sachverständigenordnungen der Handwerkskammern enthaltene Trennungsgebot. Danach darf der Sachverständige nicht zugleich mit seinem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb werben. Wie eine Umsetzung dieser Regelung auf dem Briefpapier, der Visitenkarte, der Homepage, dem Eintrag in Telefon- und Branchenbüchern aussehen kann, wurde ausführlich mit den Teilnehmern diskutiert.
Weiterführende Informationen:
Überblick über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Schwerpunktbereich Sachverständige >>
Jahresbericht 2014 der Wettbewerbszentrale >>
ao
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