Home News Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale zur „außergerichtlichen Schlichtung von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen“ beim 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale zur „außergerichtlichen Schlichtung von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen“ beim 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg

Unter dem Motto „Streitkultur im Wandel – weniger Recht?“ fand der 66. Deutsche Anwaltstag vom 11.-13. Juni 2015 statt. Die Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien (AGEM) des DAV richtete in diesem Zusammenhang am 12. Juni 2015 unter der Moderation von Rechtsanwältin Dr. Andrea Jaeger-Lenz (Hamburg) und Rechtsanwalt Jens Fusbahn (Düsseldorf) eine 2-teilige Vortragsveranstaltung aus, um Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung im gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht aufzuzeigen und zu diskutieren.

Unter dem Motto „Streitkultur im Wandel – weniger Recht?“ fand der 66. Deutsche Anwaltstag vom 11.-13. Juni 2015 statt. Die Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien (AGEM) des DAV richtete in diesem Zusammenhang am 12. Juni 2015 unter der Moderation von Rechtsanwältin Dr. Andrea Jaeger-Lenz (Hamburg) und Rechtsanwalt Jens Fusbahn (Düsseldorf) eine 2-teilige Vortragsveranstaltung aus, um Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung im gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht aufzuzeigen und zu diskutieren.

Rechtsanwältin Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, stellte im Rahmen eines 30-minütigen Vortrags die Schlichtung von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen am Beispiel des Einigungsstellenverfahrens nach § 15 UWG vor:

Die Wettbewerbszentrale, die mehr als 13.000 Sachvorgänge im Jahr bearbeitet, strebt selbst eine außergerichtliche Beseitigung von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten an. Auch wenn etwas mehr als 600 Gerichtsverfahren im Jahr 2014 geführt werden mussten, hat die Wettbewerbszentrale im gleichen Zeitraum rund 550 Einigungsstellenverfahren nach § 15 UWG geführt (einschließlich den noch offenen Verfahren aus dem Vorjahr). Von den insgesamt rund 450 bundesweit im Jahr 2014 neu gestellten Anträgen auf Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens hat die Wettbewerbszentrale hiervon mit etwa 400 Anträgen 90% der Anträge insgesamt gestellt.
Positiv hervorzuheben ist nicht nur die gute Einigungsquote, sondern auch die schnelle und günstige Streitbeilegung bei hoher Kompetenz der Einigungsstellen. Die Entlastung der Gerichte ist ebenfalls zu begrüßen.

Heike Wollgast (WIPO) erläuterte anschließend die bestehenden Schiedsmöglichkeiten bei Streit um geistiges Eigentum und Dr. Martin Soppe stellte die Arbeit des Deutschen Presserats vor, einem Selbstregulierungsmechanismus im Medienrecht.

Zuvor hatten Dr. Arnd Haller (Google Germany GmbH), Erik Wilbers (WIPO) und Rosa Gortner (eBay International AG) im ersten Teil der Veranstaltung Mechanismen der Streitbeilegung im Internet anhand von weiteren Präsentationen erläutert.

Weiterführende Informationen:

RA Dr. Andreas Ottofülling, „Einigungsstellenverfahren – Es geht auch ohne Gerichte“ in „Der Markt in Mitteldeutschland“ (Zeitschrift der IHK Magdeburg) 1/2013, S. 46 >>
RA Dr. Andreas Ottofülling, „Außergerichtliches Konfliktmanagement nach § 15 UWG“ in WRP 2006, S. 410 >>

jb

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