Home News Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zur VRRL: Muster-Widerrufsformular in Printwerbung erforderlich? – Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt

Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zur VRRL: Muster-Widerrufsformular in Printwerbung erforderlich? – Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt

Die Wettbewerbszentrale führt derzeit ein Musterverfahren, um für die Wirtschaft klären zu lassen, ob die Muster-Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular in einem Printmedium abgedruckt werden muss. Das angerufene Landgericht Wuppertal hat für den kommenden Dienstag, 23.06.2015, Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt (Az. 11 O 40/15).

Die Wettbewerbszentrale führt derzeit ein Musterverfahren, um für die Wirtschaft klären zu lassen, ob die Muster-Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular in einem Printmedium abgedruckt werden muss. Das angerufene Landgericht Wuppertal hat für den kommenden Dienstag, 23.06.2015, Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt (Az. 11 O 40/15).

Seit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie über Verbraucherrechte 2011/83/EU, kurz: VRRL) >> im Juni letzten Jahres müssen Unternehmen Verbrauchern vor Abgabe von deren Vertragserklärungen eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung stellen.

So ist der Unternehmer nach § 312 d Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung klar und verständlich, in einer dem benutzten Fernkommunikationsmittel angepassten Weise, Informationen über das Widerrufsrecht sowie das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen.

Problematisch wird dies in der Praxis für Unternehmen dann, wenn das Werbemittel nicht aus einem Onlineauftritt oder einem mehrseitigen Werbeprospekt besteht, sondern aus einer beispielsweise einseitigen Printwerbung mit Bestellformular. Auch in diesem Fall ist der Unternehmer prinzipiell verpflichtet, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. Fraglich ist, inwieweit sich der Unternehmer darauf berufen kann, dass ihm nur ein begrenzter Raum zur Verfügung steht und er vor diesem Hintergrund zumindest das Muster-Widerrufsformular aus platztechnischen Gründen nicht einstellen kann.

Die Wettbewerbszentrale hat diese immer wiederkehrende Problematik zum Anlass genommen, ein Musterverfahren zu führen, um für die Unternehmen eine Klärung herbeizuführen.

Weiterführende Informationen:

News der Wettbewerbszentrale vom 04.02.2015 „Muster-Widerrufsformular in Printwerbung erforderlich?“ >>

News der Wettbewerbszentrale vom 05.06.2014 „Wichtige Änderungen im Fernabsatz ab 13.06.2014 für den Handel – Was Händler für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich Onlinehandel und digitalen Inhalten zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) wissen sollten“ mit weiteren Links und pdf-Downloads >>

Richtlinie über Verbraucherrechte 2011/83/EU >>

(S 3 0929/14)
gb/ug

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